Umsatzsteuersatz Differenzbesteurung

  • Vielen Dank!


    Vielleicht könnt ihr mir auch sagen - wann man die Differenzbesteuerung auf der Rechnung anwendet und wann man die 19% USt ausweist?


    Bsp.: Ich möchte mir einen Minibagger kaufen - Bei ein und dem selben Verkäufer stehen mehrere gebrauchte Bagger zur Auswahl. Allerdings 1x mit § 25a und 1x mit 19% USt. Warum? Hat das was mit dem Einkauf zu tun?


    Dankeschön!

    • Offizieller Beitrag

    Der Bagger auf Diffenzbesteuerung kommt von einer Privatperson oder einem steuerbefreiten Unternehmer.


    Der gewerbliche Wiederverkäufer darf für den Erwerb des Gegenstandes (für die Lieferung des Gegenstandes an ihn) kein Vorsteuerabzugsrecht besitzen. Dieser Umstand liegt dann vor, wenn der Erwerb von einer Privatperson oder von einem steuerbefreiten Unternehmer erfolgt ist bzw. der Verkäufer selbst als gewerblicher Wiederverkäufer die Differenzbesteuerung angewandt hat.

  • Guten Morgen,


    Dankeschön!


    Wie ist es dann beim Kauf einer Maschine innerhalb der EU?


    Bsp.: Ich kaufe für 4000,00€ (zzgl. 23% MwSt) eine Maschine in Polen. Ich bin im Besitz einer Umsatzsteuer ID. Diese Steuer muss ich nicht zahlen. Wie ist es beim Wiederverkauf - muss ich die 19% ausweisen?

  • Diese Steuer muss ich nicht zahlen. Wie ist es beim Wiederverkauf - muss ich die 19% ausweisen?

    Da irrst du - du mussst die Rechnung korrigieren lassen mit einem Verweis auf Reverse Charge undd ohne USt-Ausweis. So wie die Rechnung lautet, musst du den Bruttobetrag! als Grundlage für Umsatzsteuer und Vorsteuer nehmen. Diese Vorsteuer ist abziehbar und damit dein Wiederverkauf mit 19%. Hat dann aber absolut nichts mit Differenzbesteuerung zu tun.

    • Offizieller Beitrag

    Da irrst du - du mussst die Rechnung korrigieren lassen mit einem Verweis auf Reverse Charge undd ohne USt-Ausweis. So wie die Rechnung lautet, musst du den Bruttobetrag! als Grundlage für Umsatzsteuer und Vorsteuer nehmen. Diese Vorsteuer ist abziehbar und damit dein Wiederverkauf mit 19%. Hat dann aber absolut nichts mit Differenzbesteuerung zu tun.

    Einfach genau lesen. Es liegt hier keine Rechnung vor.

  • Es liegt hier keine Rechnung vor.

    Das wage ich bei der Sachverhaltsbeschreibung doch etwas z u bestreiten. Und wenn keine Rechnung vorliegen sollte, muss er zwingend auf den Bruttobetrag Umsatzsteuer und Vorsteuer rechnen. Ohne Rechnung ist der TE einfach gekniffen. Also Rechnung anfordern und UStID angeben, dann gilt RC auf den Nettobetrag. Zahlen muss er den geforderten Betrag an den Verkäufer (also mit der Umsatzsteuer, ob Rechnung oder nicht) und darauf ist nach deutschem Recht nun einmal § 13b UStG anzuwenden. Ein Privatverkäufer liegt hier definitiv nicht vor.