§ 11 EStG - 10-Tages-Regelung

  • Guten Morgen,


    dies ist mein erster Jahreswechsel als Kleinunternehmerin. Ich nutze WISO steuer: Sparbuch 2020.


    Am 10.01. ging vom meinem Konto eine wiederkehrende Verbindlichkeit (Werbekosten) ab basierend auf der Rechnung für Monat 12/19 mit Rechnungsdatum 31.12.2019. Meine Steuerberaterin informiert nun, ich möge dafür ein Verbindlichkeits-Konto 1700 oder 1701 mit der Bezeichnung § 11 EStG (10-Tage-Regel) nutzen bzw. anlegen und nutzen. Ich habe keine Möglichkeit gefunden ein eigenes Konto zu eröffnen, sodass ich das Konto 1705 umschrieb. Da es sich hier ebenfalls um ein Verbindlichkeitskonto handelt, dürfte das passen.


    Nun sollte ich im Jahr 2019 wie folgt buchen:


    4600 (Werbekosten) an 1705 (Verbindlichkeiten)


    und im Jahr 2020 sollte ich buchen:


    1705 (Verbindlichkeiten) an 1100 (Bank).


    Der Buchungssatz 2019 hat funktioniert. Der Buchungssatz für 2020 ist hingegen nicht durchführbar. Als könnte ich das Konto Verbindlichkeiten nicht in das Feld "Sachkonto" eintragen.


    Hat jemand eine Lösung für mich? Den Support erreiche ich nicht.


    Besten Dank im Voraus.


    P. S. In den Beiträgen zu dem Thema habe ich eine Antwort auf meine Frage nicht entnehmen können bzw. konnte nicht nachvollziehen, was geschrieben wurde.