Hallo, ich habe in 2018 nur in Deutschland gewohnt und nur in Niederlande gearbeietet. Ich hatte nur ausländische Einkunfte (Gehalt) . Soll ich nur Anlage N-aus ausfüllen oder auch andere Anlage?
Anlage N-AUS
- Peter1224
- Unerledigt
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Als Lediger brauchst du dann in Deutschland keine Steuererklärung abgeben.
Als Verheirateter gehören die Einkünfte auf die Anlage N-AUS.
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Da wäre ich mir nicht so sicher - es gibt ja auch so etwas wie Progressionsvorbehalt und Erklärungspflicht. Wir wissen ja nicht, wie hoch das Einkommen ist und ab einer bestimmte Höhe besteht Erklärungspflicht.
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Da wäre ich mir nicht so sicher - es gibt ja auch so etwas wie Progressionsvorbehalt und Erklärungspflicht.
Was soll er dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einkünfte erklären, wenn er keine anderen inländischen Einkünfte hat? Eine Erklärungspflicht gibt es in jedem Fall nach dem geschilderten Sachverhalt nicht.
Ich hatte nur .......
Und das finde auch ich schon sehr eindeutig.
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Wenn man nur Progressionseinkünfte hat kommt keine Steuer raus.
1 € inl. Einkünfte plus entsprechend hohe Progressionseinkünfte können allerdings zu einer festzusetzenden Einkommensteuer führen.