Hallo,
ich bin neu hier und habe vergeblich versicht eine Antwort auf o. g. Frage zu bekommen.
Muss der Hinzuverdienst überhaupt eingetragen werden wenn ich unter der Bemessungsgrenze liege?
VG
Hallo,
ich bin neu hier und habe vergeblich versicht eine Antwort auf o. g. Frage zu bekommen.
Muss der Hinzuverdienst überhaupt eingetragen werden wenn ich unter der Bemessungsgrenze liege?
VG
Moin,
um welche Art der Beschäftigung handelt es sich denn ? Wenn geringfügig (also pauschalversteuert) : nein, wenn Du eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten hast: ja.
Viele Grüße
Maulwurf
Es geht um eine Beschäftigung als "Aushilfs-Tagesmutter" in einer Kita, die vom Jugendamt brutto für netto bezahlt wird (geringfügig)
Es geht um eine Beschäftigung als "Aushilfs-Tagesmutter" in einer Kita, die vom Jugendamt brutto für netto bezahlt wird (geringfügig)
"Brutto für Netto" kann ja aufgrund der Lohnsteuerklasse und der geringen Höhe des Bruttoarbeitslohnes auch mit Lohnsteuerbescheinigung sein.
Also bitte prüfen:
um welche Art der Beschäftigung handelt es sich denn ? Wenn geringfügig (also pauschalversteuert) : nein, wenn Du eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten hast: ja.
ohne Lohnsteuerbescheinigung
Dann sollte auf der Abrechnung ja auch ein Hinweis zur Anwendung der Pauschalversteuerung etc. vorhanden sein. Die gehören dann nicht als Einkünfte in die ESt-Erklärung, da ja eben pauschal versteuert.
Danke
gerne