Ausgaben zum steuerpflichtigen Arbeitslohn

  • Hallo,

    wenn ich in DE für eine Firma in AT arbeite, fülle ich die Einkünfte bei "Besonderheiten für Arbeitnehmer" ein, da ich meinen Lohn inklusive Lohnsteuer ausgezahlt bekomme. Dort gibt es aber auch gleich einen Punkt "Ausgaben zum steuerpflichtigen Arbeitslohn".

    Der Hinweis bei dem Formular sagt, die Werbungskosten sind bei "Ausgaben (Werbungskosten)" einzutragen.

    Wofür ist denn das Formular bzw Tabelle "Ausgaben zum steuerpflichtigen Arbeitslohn"? Gewährt das weitere Freibeträge?

    Beispielsweise, da ich keinen Arbeitsplatz bei meinem Arbeitgeber im Ausland habe, kann ich ein Arbeitszimmer absetzen, mein Sachbearbeiter signalisierte auch bereits, dass ich deswegen die Kosten wohl voll absetzen kann, also nicht auf die 1250€ jährlich beschränkt bin.

    Ist dieses Extra-Formular der Ort an dem ich das eintragen sollte um das Arbeitszimmer voll absetzen zu können?

    Besten Dank!
    Gregor

    • Offizieller Beitrag

    Wofür ist denn das Formular bzw Tabelle "Ausgaben zum steuerpflichtigen Arbeitslohn"? Gewährt das weitere Freibeträge?

    Bitte schaue Dir doch einmal ganz in Ruhe die Erläuterungen des Programms an. Das hat Dir doch eigentlich alles schon beantwortet. Zeitdruck ist kein guter Helfer.