Hallo zusammen,
meine Frau hat im letzten Jahr in der EÜR ein paar Rechnungen vergessen zu buchen (Ausgaben). Wie können wir das in der aktuellen EÜR buchen?
Gruß
Hallo zusammen,
meine Frau hat im letzten Jahr in der EÜR ein paar Rechnungen vergessen zu buchen (Ausgaben). Wie können wir das in der aktuellen EÜR buchen?
Gruß
Überhaupt nicht - es gilt das strikte Zahlungsprinzip des § 11 EStG.
Ihr müsst die EÜR des letzten Jahres korrigieren - das sollte für 2019 ja kein Problem sein.
letzten Jahr in der EÜR ein paar Rechnungen vergessen zu buchen (Ausgaben).
Ihr müsst die EÜR des letzten Jahres korrigieren, das sollte für 2019 ja kein Problem sein.
sowie die UStVa betreffenden Zeitraum, so es den letzten betrifft.
Vllt. geht das auch noch mit der USt-Erklärung.