Meine Frau ist letztes Jahr leider verstorben. Wir konnten in der Einkommenssteuer bisher den höchsten Behindertenpauschbetrag angegeben, ebenso die Fahrkostenpauschale unter "Krankheitskosten und andere Besonderheiten".
Frage: Ist das im Todesjahr noch möglich, auch wenn das Sterbejahr bereits Anfang des Jahres liegt?