Unklarheit bei der Arbeitnehmersparzulage

  • Wiso steuer-Start2020!

    Hallo, ich stolpere immer bei der Arbeitnehmersparzulage, da es doch ungefähr lautet:

    Von der Arbeitnehmersparzulage können nur diejenigen profitieren, deren zu versteuerndes Einkommen nicht über 17.900 Euro liegt. Der doppelte Betrag von 35.800 Euro gilt für Ehepaare. Da ich unser zu versteuerndes Einkommen in der Steuererklärung eingebe müsste das Programm doch berechnen ob ich diese beantragen kann oder nicht?

    Was meint Ihr? Habe ich die Berechnung nicht richtig verstanden? Danke

    • Offizieller Beitrag

    Hallo, ich stolpere immer bei der Arbeitnehmersparzulage, da es doch ungefähr lautet:

    Von der Arbeitnehmersparzulage können nur diejenigen profitieren, deren zu versteuerndes Einkommen nicht über 17.900 Euro liegt. Der doppelte Betrag von 35.800 Euro gilt für Ehepaare.

    Der Hinweis kommt aber bevor man Angaben zu VL einträgt, damit man sich diese ggf. sparen kann, wenn man erkennt, dass seine maßgeblichen Einkünfte mit Sicherheit wesentlich höher liegen werden.


    Da ich unser zu versteuerndes Einkommen in der Steuererklärung eingebe müsste das Programm doch berechnen ob ich diese beantragen kann oder nicht?

    Ihr nutzt WISO steuer:Start mit ausschließlich nichtselbständigen Einkünften, die in der Tat meistens vor den VL eingetragen werden. Da erscheint der Hinweis missverständlich. Wenn Du aber bedenkst, dass die Hinweise für alle Programmversionen sind, also auch WISO steuer:Sparbuch etc., dann erscheint klar, dass aufgrund anderer Einkünfte mit Auswirkung auf das zu versteuernde Einkommen dieser Hinweis durchaus angebracht ist. Auch kann jemand die Reihenfolge der Eintragungen in das Programm ja durchaus persönlich anders vornehmen, auch in Deiner Programmversion. Das steht ja jedem frei und erfahrungsgemäß machen es vielen eben unterschiedlich.


    Vielleicht es mal so sehen: Es ist einfach nur ein Programmhinweis.

  • @ miwe4 Danke für die schnelle und ausführliche Info. Leider bin ich nicht so schnell und erst heute wieder aktiv bei der Bearbeitung der Einkommensteuer.

    Bis wann sollte man die Steuererklärung abgeben da doch immer wieder einige Daten zum Abruf bereit liegen oder anders gefragt bis wann müssen die Gesellschaften ihre Daten dem Finanzamt zur Verfügung stellen? Danke