USt-Voranmeldung Zahlung 10 Tages-Regelung richtig buchen

  • Hallo,


    am 9.01.2020 habe ich den Betrag für die Umsatzsteuer Voranmeldung 4. Quartal 2019 an das Finanzamt überwiesen.

    Beim Abgleich der Buchung im Online-Konto habe ich die Steuer-Kategorie Umsatzsteuer-Vorauszahlungen (Konto 1780) zugewiesen.

    Wie stelle ich es jetzt an, dass die Zahlung wie vom Finanzamt gefordert zum Jahr 2019 gehört.

    Das Buchungsdatum lässt sich ja nicht einfach ändern.

    Ich nutze den SKR 03 bei IST-Versteuerung und muss nur eine EÜR machen.


    LG

    Tobias

  • Hallo Tobias, du müsstest im Verrechnungskonto per 31.12 19 eine Ausgabe / Einnahme für deine 4. Quartal USTV machen. Und deine Abbuchung vom Onlinekonto als Umbuchung aufs Verrechnungskonto erfassen. Nur so ist es im 2019 zu bekommen.

  • Das Geld muß aber auch am 10.01. eingegangen sein.

    nein

    Zitat

    Bei Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto der Finanzbehörde und bei Einzahlung mit Zahlschein oder Postanweisung gilt die Umsatzsteuer an dem Tag als entrichtet, an dem der Betrag der Finanzbehörde gutgeschrieben wird. In diesem Fall muss künftig die USt-Voranmeldung spätestens bis zum 10. Tag beim Finanzamt eingehen, die Gutschrift der USt-Vorauszahlung spätestens bis zum 13. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums erfolgen. Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung oder Zahlungsanweisung der dritte Tag nach der Hingabe oder Absendung des Auftrags an das Kreditinstitut oder, wenn der Betrag nicht sofort abgebucht werden soll, der dritte Tag nach der Abbuchung.

  • ok, ich denke ich habs verstanden:


    1.) Die Buchung/Zahlung ans Finanzamt im Onlinekonto als Umbuchung auf Verrechnungskonto gebucht

    2.) Im Verrechnungskonto eine Ausgabe erstellt per 31.12.2019 mit dem gleichen Betrag


    Wäre das so richtig?


    LG

    Tobias

  • Entschuldigt wenn ich in diesen Thread reinplatze, aber thematisch passt es zu Deinem Beitrag SAMM


    Du schreibst


    Zitat

    UstVA des letzten Quartals (Vorjahr):

    "bei Teilnahme am Lastschriftverfahren" (Eingangsdatum ist unerheblich)


    Heißt das, dass ich die Zahlung meiner Voranmeldung (welche bis zum 10. April ohne Dauerfristverlängerung gemacht wird - Q4) zum 31.12 buchen muss? und zwar immer, wenn ich am Lastschriftverfahren teilnehme?

    WISO Mein Büro 365 - SKR04, EÜR, Ist-Versteuerung

  • Heißt das, dass ich die Zahlung meiner Voranmeldung (welche bis zum 10. April ohne Dauerfristverlängerung gemacht wird - Q4) zum 31.12 buchen muss? und zwar immer, wenn ich am Lastschriftverfahren teilnehme?

    Ich bin nicht SAMM , sorry, wenn du nicht April sondern Januar meist , dann ja, per 32.12.

    Die Fälligkeit ist bis 10.01 und es ist nicht wichtig, wann FA es abbucht.

    • Offizieller Beitrag

    Heißt das, dass ich die Zahlung meiner Voranmeldung (welche bis zum 10. April ohne Dauerfristverlängerung gemacht wird - Q4) zum 31.12 buchen muss? und zwar immer, wenn ich am Lastschriftverfahren teilnehme?

    Ja!

    haufe:

    Bei Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung ist der Abfluss i.S. des § 11 Abs. 2 Satz 1 bzw. Satz 2 EStG unabhängig von einer späteren tatsächlichen Inanspruchnahme durch das Finanzamt und einer Widerrufsmöglichkeit des Stpfl. im Zeitpunkt der Fälligkeit der USt-Vorauszahlung anzunehmen, soweit das betreffende Konto im Fälligkeitszeitpunkt eine hinreichende Deckung aufweist. Der Stpfl. hat zu diesem Zeitpunkt von sich aus durch Erteilung der Lastschrifteinzugsgenehmigung und Abgabe der entsprechenden Umsatzsteuervoranmeldung alles Erforderliche getan, um den Leistungserfolg herbeizuführen. Auf den tatsächlichen Erfüllungszeitpunkt kommt es dabei nicht an. Daher ist die Zahllast einer am 10. Januar fälligen (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 4 UStG), aber später eingezogenen USt-Vorauszahlung regelmäßig im vorangegangenen Kalenderjahr als Betriebsausgabe zu berücksichtigen. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteil vom 28.4.2015, 11 K 397/15 E, bestätigt.

  • Kann bitte jemand nochmal den reinen Buchungsvorgang in MB erklären ? Wenn ich vom Onlinekonto an Verrechnungskonto buche, erscheint die Buchung bei mir erstmal nicht im Verrechnungskonto. Da das VRK aber immer ausgeglichen werden muß ( wie ich denke ) kann ich im VRK nicht einfach am 31.12. die Ust-Ausgabe buchen. Irgendwie ist mir der richtige Weg noch nicht klar.


    Danke Mattias

  • Natürlich... Danke. Der Punkt Umbuchung war der Fehler. Verrechnungskonto erscheint eigenartigerweise auch als Standartauswahl unter Einnahme oder Ausgabe. Vermutlich hatte ich das mal sichtbar gemacht. Da es dort als 1361 steht wurde die Buchung dann vermutlich nicht angezeigt.


    Grüße Matthias :)

  • Moin Matthias,


    das Verrechnungskonto *muss* nicht ausgeglichen sein - hier im Fall der USt-Zahlung erfolgt der Ausgleich dann im Folgejahr...


    Was meinst Du in diesem Zusammenhang aber mit der Lohnsteuer? :/


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Die Lohnsteuer Q4 für AN wird bei mir i.d.R. gemeinsam mit der Ust Nov. Anfang Januar abgebucht. Die sollte dann auch in die 10 Tage Regelung fallen. Ich hatte mal gelesen, dass das Verrechnungskonto ausgeglichen werden muß und bei den Buchungen wie hier beschrieben geht das eigentlich nicht. Aber du hast es ja schon erklärt. (kein jährlicher Ausgleich)

  • Heißt das, dass ich die Zahlung meiner Voranmeldung (welche bis zum 10. April ohne Dauerfristverlängerung gemacht wird - Q4) zum 31.12 buchen muss? und zwar immer, wenn ich am Lastschriftverfahren teilnehme?

    Ich bin nicht SAMM , sorry, wenn du nicht April sondern Januar meist , dann ja, per 32.12.

    Die Fälligkeit ist bis 10.01 und es ist nicht wichtig, wann FA es abbucht.


    Sorry, wenn ich hier nochmal blöd nachfrage.


    Habe ich das richtig verstanden, dass nur die Fälligkeit zählt?


    Bei Dauerfristverlängerung gehört also das vierte Quartal der USt Voranmeldung in das neue Jahr? Also so, wie es vom Programm automatisch gebucht wird?


    Danke euch vielmals und wünsche einen guten Start in die neue Arbeitswoche.