Legionellenprüfung auf 3 Jahre verteilt buchen - wie?

  • Lieber einem Urteil eines Amtsgerichts folgen als persönlichen Meinungen von Usern.:thumbsup:

    Die sind jedoch fundiert. Ein Amtsgerichtsurteil ist per se erstmal eine Einzelmeinung des jeweiligen Richters.

    Nochmal - die Art der Umlage ist rechtsseitig strittig. Da wird sich irgendwann der BGH damit beschäftigen.

    Die Mehrheitsmeinung ist "sonstige BK". Zumindest im Moment.


    https://www.betriebskostenabre…blog/legionellenpruefung/

    https://www.refrago.de/Kosten_…n_abrechnen.frage395.html

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Zitat

    Lieber einem Urteil eines Amtsgerichts folgen als persönlichen Meinungen von Usern.

    Wenn das Deine Strategie ist: O.K.! Ich denke, dass da jeder seinen Weg finden muss, und genau das meinte ich ja: Es mag den Anschein erwecken, dass in irgendwelchen Bibeln die Wahrheit steht, aber tatsächlich sind das sehr oft Bewertungen, Einschätzungen, die man ebenso gut in Frage stellen kann.
    Recht ist Auslegungssache, und wer sagt, dass Richter da immer das gleiche Verständnis haben.

    Ich habe zwei jüngere Richter am LG erlebt, und ich muss Respekt zollen: Das ist in etwa so, als wenn man dauernd WEG-Versammlungen mit Eigentümern hätte, die sehr unterschiedliche Meinungen vertreten. Alles (jede Zeugenaussage) muss vom Richter auch selber (!) absolut korrekt verstanden und protokolliert werden und dann gibt es noch den Anspruch, dass man perfekt auf jeden Einwand vorbereitet ist und neutral bleibt. Verwalter haben es deutlich einfacher. Sie müssen keine Urteile fällen, und die Macht liegt bei den Eigentümern.

  • wohnhofAtrium


    was bitte haben andere Anwender (auch WEG-Verwalter sind ja Anwender) den Kommentatoren von juristischen Fachbüchern voraus, dass du die Kommentatoren so lapidar als "Bewertungen, Einschätzungen" abtust, obwohl dies Fachleute auf dem Gebiet des Miet- und WEG-Rechts sind, aber die anderen Anwender natürlich das Nonplusultra Wissen haben und hier rechtliche Auskünfte erteilen können? Ich vertraue jedenfalls Kommentaren wesentlich mehr als dem "Halbwissen" hier. Richter stützen sich auf Kommentare und nicht auf Forenwissen.

  • Zitat

    Richter stützen sich auf Kommentare und nicht auf Forenwissen.

    Habe ich was anderes behauptet? Ich stimme dem zu, was Du schreibst. Wenn Du willst, drücke ich es anders aus: Solange es keine höchstrichterlichen Urteile bzw. ganz unmißverständliche Verordnungen gibt, muss man sich seine Einschätzung eben selber erarbeiten. Da kann man durchaus zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Bücher sind ja immer nur Sekundärquellen.

  • Danke, kleiner Verwalter.


    Noch jemand eine Idee bzgl. der notwendigen Buchungssätze für den Anteil 2019 ohne das Bankkonto anzusprechen?

    Völlig unabhängig von rechtlichen Betrachtungsweisen würde ich pragmatisch folgendes versuchen:

    Man könnte sich unter FInanzkonten ein Verrechnungskonto anlegen, welches irgenwie mit "Aus der Vergangenheit" benennen. Nach Zahlung das Verrechnungskonto wieder auf Null bringen.