Gewerbesteuer Anrechnung auf Einkommensteuer

  • Hallo


    Ich habe einen Hauptberuf und bin nebenbei Selbständig. (Einzelunternehmer) (2019 noch Kleingewerbe und ab 2020 RAUS aus dem Kleingewerbe)


    Ich habe meine Einkommenssteuererklärung 2019 so gut wie fertig.

    Jetzt muss ich zum ersten mal eine Gewerbesteuererklärung machen.

    Diese habe ich soweit auch fertig.


    Wenn ich es richtig verstanden habe dann nehme ich mein Gewerbesteuer-Messbetrag x 3,8% (= 1500€ als beispiel) in meiner Steuererklärung berücksichtigen.


    Aber ich finde den Eintrag nicht wo ich die 1500€ eintagen soll.


    Könnte mir da vielleicht jemand einen Tipp geben?


    Würde mich sehr freuen!


    lg


    Timo:):thumbsup:

    • Offizieller Beitrag

    Könnte mir da vielleicht jemand einen Tipp geben?

    Ja, die Zeilen 16ff der Anlage G entsprechend befüllen.


    Wenn die Frage auf ein Steuerprogramm hinzielt, dann sollte man auch dessen genaue Bezeichnung und Version benennen. Bei diesem kommt man übrigens auch aus dem Formularmodus in die entsprechenden eingabebereiche des Programms. Ansonsten über die Programmsuche/-hilfe.

  • dann nehme ich mein Gewerbesteuer-Messbetrag x 3,8% (= 1500€ als beispiel) in meiner Steuererklärung berücksichtigen.

    Den Bescheid über den GSt.-Messbetrag bekommst Du doch erst aufgrund Deiner Erklärung v. Finanzamt.

    Und....hast du bei Deinen Berechnungen auch die 24.500,-- Freibetrag berücksichtigt?

    d.h. Summe Gewinn abzgl. Freibetrag * 3,5% ergibt den Steuermessbetrag nach dem die Gemeinden ihre GwSt. berechnen.

    Aber ich finde den Eintrag nicht wo ich die 1500€ eintagen soll.

    wirst Du auch nicht.

    Und als Nebengewerbler wirst Du m.M.n auch nie damit konfrontiert werden.

    • Offizieller Beitrag

    wirst Du auch nicht.

    Und als Nebengewerbler wirst Du m.M.n auch nie damit konfrontiert werden.

    Na ja, @ Timo.H geht ja schon von einem entstehenden GewSt-MB aus, also scheint ihm ja die grundsätzliche Systematik bekannt..

    Wenn ich es richtig verstanden habe dann nehme ich mein Gewerbesteuer-Messbetrag x 3,8% (= 1500€ als beispiel) in meiner Steuererklärung berücksichtigen.


    Jetzt wird mal wieder interessant, was jemand mit "Kleingewerbe" meint. ;)

  • Vielen Dank für eure Hilfe!!!!!!!!!!!


    ja die 24500€ wurden von WISO automatisch berücksichtigt, das sehe ich ja an Hand der Festsetzung von der Gewerbesteuererklärung.


    Das sieht soweit auch Richtig aus!

    Jetzt habe ich wie hier in diesem Video.. die kleinste Größe ermittle. (Bei 12:20 im video ca.)


    https://www.youtube.com/watch?v=zEpBfr8PdQk


    Jetzt wird dieser Wert ja abgezogen von meinen zu zahlenden steuern.

    Nur das ist bis jetzt nicht der Fall.

    WISO Berücksichtigt es nicht!


    Jetzt habe ich eine eine Möglichkeit gesucht diesen wert in der Jahresumsatz steuer zu berücksichtigen.

    Finde aber leider nix!


    Ich habe die Aktuelle Version von WISO Steuersparbuch 2020 .


    Kleingewerbe = bis einem Jahres Umsatz von 17500€


    Da ich über 17500€ war (2019) bin ich ab 01.01.2020 kein Kleingewerbe mehr.

    Bis 49999,99€ dufte ich verdienen ohne das die die 19% berechnen musste.

    Wäre ich drüber gewesen... wäre es eine andere Sache. Bin aber darunter geblieben.

    Weil das machte für mich zu diesem Zeitpunkt keinen Sinn.


    lg


    Timo

  • Also bei mir heißt es nicht: Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb ,.. Sondern: Freiberuflich und Selbständige arbeit. Und da habe ich den Gewinn unter SONSTIGE Selbständige Arbeit eingetragen... hmm,,, bestimmt falsch. Weil bei mir sieht es da etwas anders aus.


    JAP!!!!!! Ich hab die Falsche Anlage versehentlich ausgewählt .... Natürlich GEWERBEBETRIEB und NICHT selbständige arbeit...

    • Offizieller Beitrag

    Also bei mir heißt es nicht: Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb ,.. Sondern: Freiberuflich und Selbständige arbeit.

    Also bei freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Einkünften (§ 18 EStG hättest Du rein gar nichts mit Gewerbesteuer zu tun. Das betrifft nur und ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG). Deine Art der Tätigkeit und Einkunftsart solltest Du ja eigentlich zumindest kennen als Unternehmer.

  • Ich muss leider alles nochmal neu schreiben, ich bekomme die Anlagen nicht mehr raus die nicht rein gehören. Sind GRAU.... mist... hab alles versucht... natürlich die Anlegen auch leer gemacht und dann versucht zu löschen.... aber neeeeeee..... will nicht... ^^ egal.. ich mach alles nochmal neu... hab jetzt nicht mehr so viel . :)

    • Offizieller Beitrag

    Brauchst doch nur unten rechts in Deiner Maske laut eigenem Screen auf "löschen" zu klicken und die Programmnachfrage mit "ok" zu bestätigen. ?(

  • Ja..... Das dachte ich auch.. Hab ich auch gemacht!


    Trotzdem bekommst du die Vorlagen die nicht rein gehören.. Ganz gelöscht. Die bleiben immer noch drin. Und sind Grau... Also nicht löschbar.

    Nur die Felder sind dann leer. Die Vorlagen sind trotzdem noch drin.


    Aber egal... Hab alles eben neu geschrieben.



    Hat alles super geklappt.


    WISO hat sogar die Gewerbesteuer selbst berücksichtigt und den kleinsten Wert ermittelt und automatisch eingetragen und abgezogen von der Steuern Nachzahlung.


    Ist sogar bis auf 1€ genau... Das raus gekommen was ich selbst ausgerechnet hatte mit den Taschenrechner.


    Also sollte alles so passen.


    👌😃

    • Offizieller Beitrag

    Trotzdem bekommst du die Vorlagen die nicht rein gehören.. Ganz gelöscht. Die bleiben immer noch drin. Und sind Grau... Also nicht löschbar.

    Nur die Felder sind dann leer. Die Vorlagen sind trotzdem noch drin.

    Jetzt verstehe ich, was Du eigentlich meinst. In vorhandenen Anlagen/Masken kannst Du natürlich nur auf dem beschriebenen Weg die Daten löschen. Das ist auch das Wichtigste. Wenn Du die Anlage gar nicht mehr sehen möchtest, dann musst Du in die Grundangaben zu Deinen Besteuerungsgrundlagen und die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, die Du ja wohl versehentlich angewählt hattest, wieder abwählen.