Hallo!
Im WISO Mein Büro-Newsletter gab es folgende Meldung:
"Haben Sie vor dem Wechsel zu MeinBüro eine andere Buchhaltungs- und / oder Steuersoftware verwendet? Dann müssen Sie eine lauffähige Version der zuvor genutzten Software (mit den dazugehörigen Daten) weiterhin auf einem Rechner bereithalten. Das gilt zum Beispiel für den Fall einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt.
Die gute Nachricht: Die Bereitstellungsfrist lauffähiger betrieblicher Datenverarbeitungssysteme beträgt ab sofort nicht mehr zehn, sondern nur noch fünf Jahre. Das ist in § 147 Abs. 6 AO geregelt. Für die übrigen fünf Jahre der insgesamt zehnjährigen Aufbewahrungsfrist genügt es, die ursprünglichen Daten auf einem Datenträger zu archivieren."
Quelle: https://www.buhl.de/meinbuero/…nternehmen-im-neuen-jahr/?
Weiß jemand da Genaueres? Gerade der letzte Satz macht für mich keine Sinn. Was nützen Daten, die nicht auslesbar sind?