Guten Tag,
ich verstehe nicht, warum im 'Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einer gewerblichen usw. Tätigkeit' nach den voraussichtlichen Einkünften aus Kapitalvermögen gefragt wird. Ich gehe ja erstmal davon aus, daß erst berufliche Einnahmen mit dem Steuerfreibetrag verrechnet werden und erst dann die Kapitaleinnahmen - wenn überhaupt - hinzu gezogen werden. Liegt man über der Schwelle, so daß die Abgeltungssteuer günstiger kommt, dürften die Kap-Einnahmen überhaupt keine Rolle mehr spielen. Warum werden die voraussichtlichen Kap-Einnahmen dann für die Steuervorauszahlungen abgefragt
Vielen Dank!!
Schönen Tag noch, Till