Vorsteuer wird nicht korrekt als Erstattungsbetrag berechnet. Photovoltaik Vorsteuer Abzug

  • Hallo,


    ich bin neu hier und würde gern auf Eure Hilfe und Fachkenntnis zurückgreifen.

    Ich vermute ich mache einen Fehler oder es ist Verständnisproblem.


    Ich trage den Kaufpreis meiner PV-Anlage bei Anschaffungskosten den Netto-Betrag und bei abzugsfähige Vorsteuer den MwSt-Betrag ein.

    Beim Ergebnis der Erstattung wirkt sich dieser Betrag aber nicht 1:1 aus, sondern wir irgendwie mit zu meinem Brutto o.ä. dazugerechnet. Nur ein Teil der Vorsteuer wird dazugerechnet.


    Das Bildbeispiel stimmt von den Beträgen nicht, dient nur um die Eingabemaske zu zeigen.


    Ich habe ca.2.500.-€ MwSt bezahlt und trag diese in Vorsteuerfeld ein. Jetzt müsste doch bei Erstattung der Betrag um 1:1, um die 2.500.-€ steigen, oder? Er steigt aber nur um ca. 1.000.-€


    Nach meinem Anruf bei FA sagte man mir, dass ich die Vorsteuer komplett 1:1 zurückbekomme.


    Was mache ich hier falsch?


    Grüße

    Chris

    • Offizieller Beitrag

    Du verwechselst wohl die Einkommensteuererklärung mit der Umsatzsteuererklärung. Bei der Einkommensteuer wirkt sich alles selbstverständlich nur mit Deinem persönlichen Grenzsteuersatz steuerlich aus. Das woran Du denkst, das ist die Umsatzsteuererklärung, die Du natürlich auch abgeben musst.


    Du hast hoffentlich daran gedacht, etwaige Erstattungen des FA im Kalenderjahr (z.B. USt-Voranmeldung) auch als Betriebseinnahme im Rahmen der EÜR anzusetzen.

  • Hallo miwe4,

    vielen Dank für Deine Antwort.

    Ja, sicherlich verwechsel ich da etwas. Ich dachte ich mach die USt-Voranmeldungen und mache dann eine Einkommenstsuererklärung mit dem Anhang G für PV-Anlage und damit ist alles erledigt.


    Muss ich also meine Einkommenssteuererklärung und dann zusätzlich noch eine Umsatzsteuererklärung machen?

    ich verstehe dann nicht, warum das Programm mir in der Einkommenstuererklärung die Option mit der Anschaffung und der Afa und der Vorsteur anbietet.

    • Offizieller Beitrag

    Du hast für die Umsatzsteuer die Umsatzsteuer-Voranmeldungen (Monat/Quartal) und musst dazu dann natürlich noch die Umsatzsteuer-Jahreserklärung mit den abschließenden Zahlen abgeben. Daneben hast Du die Einnahmenüberschussrechung (EÜR) und die Einkommensteuererklärung abzugeben.

  • Zitat

    Du hast hoffentlich daran gedacht, etwaige Erstattungen des FA im Kalenderjahr (z.B. USt-Voranmeldung) auch als Betriebseinnahme im Rahmen der EÜR anzusetzen

    Da ich erst im Aug2019 die PV inbetribegenommen habe, habe ich bis jetzt noch keine Voranmeldung gemacht.

  • miwe4: OK, dann kuck ich mal, da gibts dann in Wiso für die Umsatzsteuer-Jahreserklärung noch nen Modul separat.

    Dann muss ich im Einkommenssteuermodul von der PV-Anlage aber gar nichts reinmachen?

    Ziemlich verwirrend für mich...


    Vielen dank für die Unterstützung

    • Offizieller Beitrag

    Dann muss ich im Einkommenssteuermodul von der PV-Anlage aber gar nichts reinmachen?

    Doch, wie oben schon gesagt das Ergebnis der EÜR (Überschuss/Verlust) eintragen.

  • Hallo miwe4,


    ich glaub ich bin zu blöd..

    Wäre es für Dich denkbar, dass Du mir mit Teamviewer mal für 30min in der Software unterstützt?

    Ich bin auch gern bereit einen Unkostenbeitrag zu leisten, ich merke ich brauche einfach Hilfe, möchte aber im Wiso-Programm arbeiten.


    Wäre das für Dich denkbar?


    Grüße

    Christian