Heizungsanlage und Zähler für Nebenkostenabrechnung richtig anlegen


  • Zu zahlender Betrag für Heizung und Warmwasser ~787,50€

    Für die vermietet Wohnung 787,50€ ?

    Und für den Vermieter ?


    Das ist doch nur eine Beispielrechnung... Stimmt der Rechenweg?

    Zu zahlender Betrag für Heizung und Warmwasser ~787,50€

    Für die vermietet Wohnung 787,50€ ?

    Und für den Vermieter ?


    Das ist doch nur eine Beispielrechnung... Stimmt der Rechenweg?

  • Hinzukommen würde noch der halbe Jahresgrundpreis....

  • Aufm Papier kann ich mir das ja alles ausrechnen. Habe ich auch gemacht. Ich möchte das aber über das Programm machen um mir das alles zu vereinfachen. Das ist ja die erste Nebenkostenabrechnung die ich erstelle... somit möchte ich mit dem Programm vergleichen ob stimmt was ich aufm Papier ausgerechnet habe

    Ich bin zur Zeit noch in Nürnberg bei unserem Enkel, der hatte gestern Geburtstag. Melde mich, wenn ich wieder zuhause bin.

  • inzukommen würde noch der halbe Jahresgrundpreis....

    Bevor ich wieder heute nach Hause fahre, dazu ein Hinweis.


    Du fragst ob der Rechenweg - weiter oben - richtig ist. Der ist mehr als nicht richtig. Du verwechselst wirklich einiges. Ich melde mich dann von zuhause aus.

  • Hallo errjot.


    Vielen Dank erstmal für dein Angebot. Bitte nehme es nicht persönlich, doch mir wäre es lieber, das Thema hier im Forum zu erfassen. Das ist doch bestimmt möglich.


    Hier nochmal meine Situation:


    1 Zweifamilienhaus

    1 Hausanschluss in m3, Wasseruhr für Kaltwasser

    1 Wärmemengenzähler in kWh Heizung für die vermietete Wohnung

    1 Kaltwasserzähler in m3, Wasseruhr vermietete Wohnung

    1 Warmwasserzähler in m3, Wasseruhr vermietete Wohnung

    1 Hauptstromzähler Heizungsanlage

    KEINE Zähler für Hauptwohnung (Selbstnutzung)

  • Das ist doch bestimmt möglich.

    Ok kein Problem, nur hätte ich dir, wie bei vielen Anfragen hier, dies im Programm zeigen können.


    Die Formel (eine von drei) die du verwendet hast, trifft zu, wenn du die Gesamtsumme Warmwasser hast, das geht nicht, da nur ein Warmwasserzähler vorhanden. Daher kannst du für die Ermittlung der Energie für Warmwasser nicht anwenden. Da kommt die "letzte" Formel zum Tragen, die du aber selbst nicht anwenden kannst sondern bei der Eingabe der Heizkostenabrechnung entsprechend anklicken musst.

    Da du auch nur einen Wärmemengenzähler hast, kannst du keine Heizkosten über die Verteilung mittels WMZ machen. Da darst du nur (!) die Heizfläche angeben, mehr nicht! Also alle deine Mieterzähler briungen diur garnichts, du musst auch für dich diese anlegen. Dann kannst du nach Vorschrift abrechnen.


    Da auch in deiner Wohneinheit kein Kalt- sowie Warmwasserzähler vorhanden ist, kommt die Messdifferenzmethode nicht zum Tragen. Heißt, wenn du im Mietvertrag keine Erläuerung drin hast, dass die Wasserkosten nach Personen abgerechnet werden kann, dass du dann nach Wohnfläche abrechnen musst.


    So jetzt kannst du dir überlegen, ob du die fehlenden Zähler nachrüstet (wenn das geht), oder laut Gesetz so wie beschrieben weiter abrechnen musst.

  • Im unteren Abschnitt der Heizungsanlage kommt "erzeugte Energie" ---> neuer Eintrag


    Wenn ich neuer Eintrag klicke, lande ich bei "Zähler"

    Hier kann ich nur "Bezeichnung und Lage" ausfüllen und Zählerstände erfassen.


    Was für ein Zählerstand muss ich hier eintragen?

  • So jetzt kannst du dir überlegen, ob du die fehlenden Zähler nachrüstet (wenn das geht), oder laut Gesetz so wie beschrieben weiter abrechnen musst.

    Die Zähler sind in 2019 doch nicht vorhanden und somit ist nur nach Heizostenverordnung abzurechnen. 2020 wird es auch nicht anders sein.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • 2020 wird es auch nicht anders sein

    Klar kann man ohne vollständige Anzahl Zähler nicht nach Verbrauch abrechnen. Bei ihm ist noch 2018 nachzuholen, kein Problem, ist der Schwager der drin wohnt.

    Über die Vorgehensweise haben wir telefoniert, die Umsetzung erfolgt in 2020.