Heizungsanlage und Zähler für Nebenkostenabrechnung richtig anlegen

  • Hallo.


    Ich habe ein Haus. Meine Wohnung im OG und im EG große (vermietete Einliegerwohnung). Heizungsanlage ist eine Wärmepumpe (Heizung und Warmwasser). Für die vermietete Wohnung ist ein Wärmemengenzähler (Fußbodenheizung) und Warmwasser-Uhr (auch Kaltwasser-Uhr, ist ja aber für die Heizung nicht relevant) vorhanden. Für die Heizung ein Stromzähler, nachdem abgerechnet wird.


    Wie ist die Heizanlage samt Stromzähler, Wärmemengenzähler und Warmwasseruhr für die Nebenkostenerstellung (bzw. Heizkosten und Warmwasser Kosten) anzulegen


    Hoffentlich kann mir schnell jemand helfen

  • Für die vermietete Wohnung ist ein Wärmemengenzähler (Fußbodenheizung) und Warmwasser-Uhr (auch Kaltwasser-Uhr, ist ja aber für die Heizung nicht relevant) vorhanden

    Wenn ich es richtig verstehe, hast du nur für die Einliegerwohnung einen Wärmemengenzähler? Wenn ja, dann kannst du nicht über diesen Weg abrechnen.

    Gehe ebenfalls davon aus, dass das Warmwasser ja auch damit erzeugt wird, hast du einen Warmwasserzähler? Um es vollständig zu machen, hast du auch (k)einen Kaltwasserzähler?


    Wenn nur die Mietwohnung mit Zähler bestückt ist, ist das so, als ob keiner einen Zähler hat. Bevor wir weiter Vermutungen anstellen, wie ist bei dir die Konstellation der Verbrauchsmessgeräte, erst danach kann man etwas sagen.

  • Wenn die Frage noch aktuell ist: Du musst zwei Nebenkostenabrechnungen erstellen, eine für Deine Wohnung und eine für die Einliegerwohnung. Dazu legst Du beide Wohnungen im Vermieter an und dort dann jeweils die vorhandenen Zähler. Da setzt errjots Frage an: Welche Zähler existieren allgemein (z.B. Wasserzähler Hausanschluss, ...) und für welche Wohnung?

  • Guten Abend zusammen!


    Ich stehe im Prinzip vor dem gleiche Problem, nur ein leicht verändertes Setup. Ich hoffe wirklich Ihr könnt mir vielleicht weiterhelfen, denn ich bin schon am Verzweifeln :(


    Das Haus gehört meinen Schwiegereltern, in dem sich 3 Wohneinheiten befinden. Heizungsanlage ist eine Wärmepumpe für Heizung und Warmwasser. Diese hängt an einem eigenen Stromzähler. Alle 3 Einheiten sind vermietet, wir wohnen im EG.


    Während EG und 1.OG sowohl Heizwärme als auch Warmwasser beziehen, bezieht DG lediglich Heizwärme. Warmwasser wird in DG per Durchlauferhitzer erzeugt.


    Alle 3 Einheiten besitzen einen Wärmemengenzähler (Fußbodenheizung), sowie eine Kaltwasser-Uhr. Warmwasser-Uhren gibt es (logischerweise) nur in EG und 1.OG. Soweit so gut.


    Jetzt kommt der Teil an dem ich gedanklich nicht mehr mitkomme:


    An einem der beiden Kessel bzw. an dessen Verrohrung befindet sich ein weiterer Wärmemengenzähler gleichen Bautyps wie in den Wohneinheiten. Laut einem ortsansässigen Installateur (den Anlageninstallateur gibt es nicht mehr) ist das der WW-Speicher.


    Wie muss ich dieses Setup im HV erfassen bzw. wie soll das funktionieren, wenn die WMZ in den Wohneinheiten für die Fußbodenheizung sind und der WMZ im Keller am WW-Speicher hängt? Bräuchte ich nicht auch einen WMZ für die Heizung/den Heizkessel??


    Oder ist Strom (in KWH vom Zähler) MINUS WMZ Warmwasser-Speicher (in MWh) GLEICH Energie für Heizung???


    Versteht Ihr mein Problem? Ich hoffe ich habe mich verständlich genug ausgedrückt und wäre um jeden Tipp mehr als dankbar!


    Beste Grüße,

    Equal

  • Für die vermietete Wohnung ist ein Wärmemengenzähler (Fußbodenheizung) und Warmwasser-Uhr (auch Kaltwasser-Uhr, ist ja aber für die Heizung nicht relevant) vorhanden

    Wenn ich es richtig verstehe, hast du nur für die Einliegerwohnung einen Wärmemengenzähler? Wenn ja, dann kannst du nicht über diesen Weg abrechnen.

    Gehe ebenfalls davon aus, dass das Warmwasser ja auch damit erzeugt wird, hast du einen Warmwasserzähler? Um es vollständig zu machen, hast du auch (k)einen Kaltwasserzähler?


    Wenn nur die Mietwohnung mit Zähler bestückt ist, ist das so, als ob keiner einen Zähler hat. Bevor wir weiter Vermutungen anstellen, wie ist bei dir die Konstellation der Verbrauchsmessgeräte, erst danach kann man etwas sagen.

    Ich habe für die Einliegerwohnung: 1 Wärmemengenzähler für Fußbodenheizung

    1 Warmwasserzähler

    1 Kaltwasserzähler

    für die Hauptwohnung keine Zähler. Ansonsten natürlich die Hauptwasseruhr (Hausanschluß)

  • Ich kann mir ja den Stromverbrauch ausrechnen: B=2.5*V*(tw-10)/Hu jeweils für Warmwasser und Heizung. Da kommt ja der Stromverbrauch raus (Hauptstromzähler Wärmepumpe) diesen Wert B*Strompreis=Warmwasserpreis... Wie lege ich dieses Prozedere richtig an???

  • Wenn ich das richtig sehe, kann ich das nur anlegen, wenn für beide Wohnungen die gleichen Zähler vorhanden wären?! Sprich jeweils 1 Wärmemengenzähler für die Fußbodenheizung, jeweils 1 Warmwasserzähler und jeweils 1 Kaltwasserzähler?

  • B=2.5*V*(tw-10)/Hu

    Diese unvollständige Formel hat nichts mit Strom zu tun, damit wird die Energiemenge zur Erwärmung des Warmwassers berechnet bzw. berechnet das Programm, wenn die dazugehörenden Werte vorliegen.


    Nur du hast die nicht, daher ist mit einer anderen Formel der Energiewert zu ermitteln, macht das Programm auch, wenn die Werte vorliegen.

  • Ich muss ja aber irgendwie/irgendwo den Hu-Wert (JAZ) angeben...

    Ist nicht nötig. Stromverbrauch aus der Rechnung reicht. Nur das ist umzulegen auf Vermieter/Mieter

    Die erzeugte Energie der Wärmepumpe wird unter Heizungsanlage und deren Zählerstände eingegben.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • Wenn ich das richtig sehe, kann ich das nur anlegen, wenn für beide Wohnungen die gleichen Zähler vorhanden wären?! Sprich jeweils 1 Wärmemengenzähler für die Fußbodenheizung, jeweils 1 Warmwasserzähler und jeweils 1 Kaltwasserzähler?

    Oder:

    Es besteht eine Ausnahmeregelung für Zweifamilienhäuser, welche der Vermieter und der Mieter im Mietvertrag individuell vereinbaren können. Diese besagt, dass der Vermieter und der Mieter eine andere Kostenverteilung für die Heizkosten wählen und damit die Heizkostenverordnung im Mietvertrag ausschließen. Voraussetzung dafür ist, dass die Immobilie nur zwei Wohnungen hat und der Vermieter eine der Wohnungen selbst bewohnt.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • B=2.5*V*(tw-10)/Hu

    Diese unvollständige Formel hat nichts mit Strom zu tun, damit wird die Energiemenge zur Erwärmung des Warmwassers berechnet bzw. berechnet das Programm, wenn die dazugehörenden Werte vorliegen.


    Nur du hast die nicht, daher ist mit einer anderen Formel der Energiewert zu ermitteln, macht das Programm auch, wenn die Werte vorliegen.

    Ok, dann mal von Anfang an:


    1.) Welche Werte müssen (in meinem Fall) vorliegen?

    2.) Welche Formel benötige ich?

    3.) Wie ist das im Programm anzulegen?


    Aufm Papier kann ich mir das ja alles ausrechnen. Habe ich auch gemacht. Ich möchte das aber über das Programm machen um mir das alles zu vereinfachen. Das ist ja die erste Nebenkostenabrechnung die ich erstelle... somit möchte ich mit dem Programm vergleichen ob stimmt was ich aufm Papier ausgerechnet habe...

  • Ich verstehe das überhaupt nicht...

    Ich lese den Verbrauch für die vermietete Wohnung für die Fußbodenheizung an dem Wärmemengenzähler ab, zB 5000 kWh. Dieser Wert geteilt durch die JAZ=Stromverbrauch der Heizung (bei mir ~2.6). Dieser Wert mal mein Strompreis (0,21ct)= ~403,85€

    Das gleiche mache ich für das Warmwasser (Wasseruhr in der vermieteten Wohnung)!

    z.B. Ablesung Warmwasseruhr 50m3 - 2.5mal50m3mal38°(48-10)=4750kWhgeteilt2.6(JAZ)=~1826,92kWhmal0,21ct=~383,65€

    Zu zahlender Betrag für Heizung und Warmwasser ~787,50€

    Das ist eine Beispielrechnung!! Würde diese Stimmen?

    Wenn ja, wie lege ich das alles in WisoVermieter an??