Hallo liebe Community,
ich habe eine Frage zu meinem Verlustvortrag. Ich habe jetzt keine konkrete Antwort über die Such-Funktion gefunden, vielleicht habe ich es auch einfach übersehen. Falls es das Thema schon gibt würde ich mich um eine Verlinkung freuen, Danke.
Folgendes, ich habe vom Finanzamt einen "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommenssteuer zum 31.12.2014" bekommen. Der dort berechnete Verlust beläuft sich auf mehrere 1000€. Ich war zu diesem Zeitpunkt in meiner zweitausbildung.
Anfang letzten Jahres habe ich meine erste Steuererklärung für das Jahr 2018 gemacht, den Verlsutvortrag jedoch nicht "integriert", da der Bescheid noch nicht vorlag. Nun bin ich dabei meine Steuererklärung für 2019 zu erstellen, allerdings noch unsicher inwiefern ich den Verlustvortrag dort jetzt effektiv integriere.
Meine exakte (vielleicht auch doofe) Frage ist: Muss ich extra eine Steuererklärung für das Jahr 2014 machen (rückwirkend) und dort den Verlustvortrag angeben?
Oder gebe ich den berechneten Verlust vom FInanzamt bei meiner Steuererklärung für 2019 an?
Recherche im Internet hat mich diesbezüglich etwas verwirrt, weil ich einmal lese "es muss eine Steuererklärung für das Verlustjahr gemacht werden" und ein anderes mal heißt es "den Verlustvortrag kann man zu jeder xbeliebigen Steuererklärung angeben".
Könnt ihr mir weiterhelfen?
Besten Dank und viele Grüße
Henry