Fortbildungskosten/Fahrtkosten/Heimfahrten/Verpflegungspauschale

  • Guten Abend,

    ich habe folgenden Fall und hoffe auf Hilfe.

    Ich habe im letzten Jahr meinen Job gekündigt und ein Studium angefangen, genauer gesagt eine Beamtenlaufbahn. Da ich eine Berufs- und eine Fachwirtausbildung bereits habe, dürfte es sich bei dem jetzigen Studium nach meiner Auffassung um eine Fortbildung handeln - oder? Das Studium findet dual statt und ich habe eine Ausbildungsstelle (wohl erste Tätigkeitsstätte?) und die Hochschule für die Theorieausbildung. Ich pendele nun ziemlich häufig zwischen Wohnung und Hochschule und ich bin mir nicht sicher, wie und wo ich die Fahrtkosten und Verpflegungspauschalen geltend machen soll. Ich habe die Fahrtkosten und Verpflegungspauschalen in der Maske "Ausbildung/Fortbildung" eingegeben und das Programm berechnet mir dann automatisch eine Höchstgrenze von 6.000,00 EUR, welche aber nur für eine Erstausbildung gilt.

    Wenn ich die Fahrtkosten und Verpflegungspauschalen in der Maske "doppelte Haushaltsführung" eingebe, bekomme ich ja nur die niedrigeren Fahrtkosten von 0,30 EUR/km und auch die Verpflegungspauschale nur für 3 Monate?

    Kann mir jemand weiterhelfen?

    Vielen Dank schon einmal in Voraus

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich die Fahrtkosten und Verpflegungspauschalen in der Maske "doppelte Haushaltsführung" eingebe, bekomme ich ja nur die niedrigeren Fahrtkosten von 0,30 EUR/km und auch die Verpflegungspauschale nur für 3 Monate?

    Was ja auch richtig ist, wenn du dort während externen Ausbildung (Studienzyklen in der Hochschule) auswärtig untergebracht bist. Und die Verpflegungsmehraufwendungen werden sogar noch gekürzt, weil ja üblicherweise Mahlzeiten zur Verfügung gestellt werden. Darüberhinaus sind steuerfreie Reisekostenerstattungen und ggf. Trennungsentschädigung gegenzurechnen.


    OFD Niedersachsen v. 02.08.2016 - S 2353 - 133 - St 215 - NWB Datenbank Aufwendungen der Finanz- und Steueranwärter-innen für die eigene Berufsausbildung, insbesondere aus Anlass der Teilnahme an auswärtigen Lehrgängen.pdf

  • Es tut mir leid, ich muss nochmal nachfragen.

    Aus der verlinkten Datei ergibt sich nach meiner Lesart, dass für die Zeit der Abordnung an die Hochschule Reisekosten absetzbar sind, d.h. die tatsächlichen Fahrtkosten und nicht lediglich die Kilometerpauschale.

    Hab ich das falsch verstanden?

    Es geht mir hier vorrangig um die wöchentlichen Familienheimfahrten.



    Mahlzeiten müssen wir nicht in Anspruch nehmen, weil wir nicht direkt an der Hochschule untergebracht sind. Die Fahrtkosten zwischen Hochschule und Unterkunft setze ich mit der normalen Kilometerpauschale ab.


    Dass ich Trennungsgeld und Reisekostenerstattung abziehen muss, weiß ich schon - danke :)