Rücklage an einen Eigentümer zurück buchen

  • Hallo in die Runde,

    ich suche schon länger, komme aber irgendwie nicht weiter.

    Ich verwalte mit dem Hausverwalter ein Mehrfamilienhaus und ein Eigentümer hat Zuviel Rücklage aufs Rücklagenkonto überwiesen. Ich habe das Geld vom Rücklagenkonto bei der Bank aufs Hausgeldkonto überwiesen, weil er dort Aussenstände hat. Aber wie verbuche ich das im Hausverwalter ?

    Ich hoffe mir kann da jemand helfen.

  • Das ist der klassische Fall einer "Umbuchung".

    Vom RL Bankkonto aufs Hausgeldkonto.

    Einfach mal bei den RL Assistenten reinschauen, das ist selbsterklären.


    Die Zahlung des Eigentümers auf das RL Konto musst Du aber vorher auch verbuchen, als RL Zahlung, sonst stimmen Deine Kontostände nicht.

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Hallo Datawizz,

    danke für die schnelle Antwort. Unter dem RL Assistenten habe ich schon gesehen, aber das Problem ist dass da nur die Rückzahlung allgemein ist, also wenn ich davon z.b. etwas kaufe. Mein Problem ist ich muss es ja dem Eigentümer zuweisen können, damit der es dann in seiner Abrechnung sieht.

  • 1. Die Umbuchung vom Rücklagenkonto würde ich gerade nicht über den RL-Assistenten buchen, da Du ja auch keine Zuführung gebucht hast. Ansonsten hättest Du Zuführung und Entnahme, was dann wieder in der Abrechnung erklärungsbedürftig erscheint.
    2. Die Rückerstattung mit Zuweisung buchst Du zusätzlich als Einnahmerückerstattung der Hausgeldvorauszahlung 8000'er-Konten.

  • sorry, das hatte ich glatt überlesen.

    Die Eigentümer zahlen die Rücklagenanteile direkt aufs RL Bankkonto ?

    Und die Hausgelder auf ein separates Hausgeldkonto ?


    Wenn das so ist, dann überweist Du bitte die von Dir entnommene Summe dem RL Konto zurück. Da darfst Du gar nicht dran

    und irgendwelche Hausgeldrückstande eigenmächtig ausgleichen ! :stick:

    Wenn er zuviel bezahlt ist, OK, dann wird eben am Jahresende darüber abgerechnet. Oder Du überweist es direkt an ihn zurück.


    Den Hausgeldrückstand musst Du eben einfordern. Ein Eigentümer darf entscheiden, ob er z.B. die Rücklagenbeiträge schön regelmässig zahlt,

    und die Hausgelder schuldig bleibt. Du kannst da nicht willkürlich Gelder zuordnen (wenn sie dediziert auf Konten bezahlt werden oder es in der Überweisung benannt ist, wofür das Geld gedacht ist).

  • Danke euch das hilft mir schon.

    Den Hausgeldrückstand musst Du eben einfordern. Ein Eigentümer darf entscheiden, ob er z.B. die Rücklagenbeiträge schön regelmässig zahlt,

    und die Hausgelder schuldig bleibt. Du kannst da nicht willkürlich Gelder zuordnen (wenn sie dediziert auf Konten bezahlt werden oder es in der Überweisung benannt ist, wofür das Geld gedacht ist).

    Ja du hast bestimmt recht, aber es ist mein Bruder, da kann ich das schon machen....


    2. Die Rückerstattung mit Zuweisung buchst Du zusätzlich als Einnahmerückerstattung der Hausgeldvorauszahlung 8000'er-Konten

    Könntest du mir da evtl. genau sagen, wie die (ich denke) zwei Buchungen dann sind ?

    Weil ich finde kein Konto, bei dem er mich genau fragt, welchem Inhaber ich das gut schreiben möchte. Ich will es ja nicht gleichmäßig verteilen....


    Danke euch für die Hilfe....

  • Zitat

    Könntest du mir da evtl. genau sagen, wie die (ich denke) zwei Buchungen dann sind ?

    Das ist kein Problem: Die Vorauszahlungskonten werden immer dem Vorauszahlungskonto zugeordnet. Ob man zwei Buchungen braucht, muss man ausprobieren: Man kann halt keinen Saldo Null buchen, daher muss man zweimal über ein Verrechnungskonto buchen.