Barausgaben aus Privatvermögen richtig buchen

  • Hallo zusammen!

    Eine Frage, die hier im Forum bestimmt schon häufig behandelt wurde. Ich habe einige Ergebnisse gefunden, teils älteren Datums, die sich manchmal widersprechen. Daher hier diese erneute Frage.

    Ausgangssituation: EÜR, keine Bilanz, freiberuflich, keine Kasse.


    Ich habe diverse kleinere berufliche Ausgaben (Parkticket, etc.), die sich nicht per beruflich genutzter Karte zahlen ließen, bar aus meinem Privatvermögen bezahlt. Wie wird es richtig gebucht? Mein erster Gedankengang: Ausgabe im Verrechnungskonto entsprechend buchen und durch eine entsprechend hohe Privateinlage das Konto ausgleichen. Nun habe ich aber hier und dort gelesen, dass vom Verrechnungskonto abgeraten wird. Ergo: Ich stehe am Anfang und weiß nicht weiter. Ist das nur eine alte Info oder wie sieht es aktuell für diesen Fall aus?


    Beste Grüße!

  • Moin,


    inwiefern wurde denn vom Verrechnungskonto abgeraten? Die Alternative, das Kassenkonto, ist aufgrund der restriktiven Vorschriften m. E. nur zu wählen, wenn dies zwingend erforderlich ist (z. B. durch viele Kassenbewegungen durch Barzahlungen).. :)


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Vielen Dank für eure Antworten. Kassenbuch ist nicht nötig, da alle Einnahmen unbar stattfinden und ich nur Barausgaben habe, wenn sie sich nicht mit Karte zahlen lassen. Meist also Kleinstbeträge wie Parktickets o.ä.

  • Hallo,


    ich bin in der gleichen Situation wie oben beschrieben mit allen Nebenbedingungen.

    Die Buchhaltung lasse ich extern machen, buche aber seit diesem Jahr parallel mit, damit ich irgendwann mal selbst weitermachen kann.


    Nun die Frage:


    Auch ich habe einige wenige Barausgaben (Parken, Fahrkarten).


    Die Buchhaltung hat zu diesem Zweck eine Konto 1801 (privat) eingerichtet. Hier werden die Barausgaben für Fahrkarten etc. auf die entsprechenden Gegenkonten z.B. 4672 gebucht.


    Ist das korrekt so?


    Danke Vorab ..

  • 1801 wäre sowieso überflüssig, es gibt neben 1800 diverse andere Konten, für Privateinlagen allerdings nur eines, 1890.

  • 1801 wäre sowieso überflüssig, es gibt neben 1800 diverse andere Konten, für Privateinlagen allerdings nur eines, 1890.

    für ´Gewohnheitsbucher´

    wenn man jedoch auf dem Stand der Datev-Dinge bleiben möchte....wie Steuerkanzleien auch


    Zitat

    Für die Kapitalkontenentwicklung mit Zuordnung zu Gesellschafter werden nur noch die Konten mit der Endnummer 0 benötigt. Relevante Konten sind: - Privatkonten - Kapitalkonten - Ergebnisverwendungskonten -Anteilsteuerungskonten. Die Zuordnung zu den Gesellschaftern definiert sich anhand des Namens und der Beteiligtennummer aus den zentralen Stammdaten.


    Einzelunternehmer ´sollten´ künftig nur noch Kapitalkonten mit der 1 verwenden.


  • ja, der Buchhalter bucht sowohl privaten zufluss als auch abfluss 1200 auf 1801 (Haben bzw. Soll), was mir auch schon negativ aufgestoßen ist. Aber ich kann daran nichts ändern, außer mir jemanden anders zu suchen oder es perspektivisch selbst zu machen und den Jahreabschluss einem Steuerberater übergeben zum prüfen. Die EÜR wird ja dadurch nicht verfälscht.

    • Offizieller Beitrag

    Nicht der Gewinn, aber auf den Seiten 3 und 5 werden Entnahmen und Einlagen getrennt ausgewiesen. Das würde ich so interpretieren, dass die Finanzverwaltung beide Größen auch getrennt ausgewiesen haben möchte und nicht miteinander verrechnet.

    In der Tat ist es so.