Beleg für eine Abschreibung und Privatentnahme

  • Hallo zusammen :)


    Leider finde ich unter Belege usw. nichts passendes.


    1.
    Ich habe ein GWG eingebucht und auch gleich wieder abgeschrieben.
    Ist die Rechnung des GWG (Bürostuhl) auch gleich der Beleg für die Abschreibung ?


    2.
    Ich habe meine Telefonrechung über das Geschäftkonto bezahlt
    und dies auch so gebucht. Um meine Eigenanteil der Telefonrechung zu
    verbuchen habe ich eine private Entnahme (ca. 40%) vom Konto "Telefon" gebucht.
    Wie wird dies belegt ? Oder ist die Telefonrechung auch hier für beide Buchungen der Beleg ?


    thx


    Enroth

  • Zitat von "Enroth"

    Hallo zusammen :)


    Leider finde ich unter Belege usw. nichts passendes.


    1.
    Ich habe ein GWG eingebucht und auch gleich wieder abgeschrieben.
    Ist die Rechnung des GWG (Bürostuhl) auch gleich der Beleg für die Abschreibung ?


    Hallo Enroth,


    ja, ist auch gleichzeitig der Beleg fuer die Abschreibung. Bei Abschreibungspflichtigen Anlageguetern ist auch die Originalrechnung der Beleg fuer die Abschreibung zusaetzlich kommt dann noch die Afa-Liste jedes Jahr hinzu.




    Ja, nur ein Beleg. Vermerke handschriftlich auf der Rechnung "40% Privatanteil gebucht, Betrag zzgl MwSt , Konto"


    Ich buche die Privatentnahmen immer mit einem gesonderten Buchungssatz und lasse die Eingangsrechnung in voller Hoehe gebucht.


    Der Buchungssatz fuer SKR03


    1800 S Privatentnahmen allgemein an 8922 H
    Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 16 % USt Telefonnutzung (mit Steuerschluessel 3, 16%MwST)


    Dieses Konto gilt, falls die Eingangsrechnung mit VSt Abzug war, denn dann musst Du bei der Privatentnahme diese auch zzgl MwST buchen.


    Falls ohne VST , ist das Konto 8924 richtig.

  • Ich habe nur 2 GWGs im letzten Jahr gekauft und sonst keine größeren Investitionen gemacht. Brauch ich in diesem Fall (nur für die GWGs) eine
    Afa-Liste ?


    Mfg


    Enroth

  • Zitat von "Enroth"

    Ich habe nur 2 GWGs im letzten Jahr gekauft und sonst keine größeren Investitionen gemacht. Brauch ich in diesem Fall (nur für die GWGs) eine
    Afa-Liste ?


    Mfg


    Enroth


    Hallo Enroth,


    wie bereits gesagt, fuer GWG (netto Preis < 410EUR und selbstaendig nutzbar) keine AFA Liste.
    Es koennen auch 100 GWG's in einem Jahr sein, spielt keine Rolle. ;)


    Das Konto in Deiner Fibu und die Lieferantenrechnung(en) sind die erforderlichen Belege. Mehr brauchst Du nicht.


    Lies mal unter folgendem Link <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp0089.htm">http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp0089.htm</a><!-- m -->