Verlustvortrag - Sollte automatisch verrechnet werden, ist aber nicht geschehen

  • Hallo Forumsgemeinde,


    vorweg: Ich habe die Forumssuche bedient und ca. 10 Threads zu dem Thema gelesen (in den meisten Threads wird auf die Suche verwiesen) und habe daher auch gelesen, dass ein vom Finanzamt bestätigter Verlustvortrag aus den Vorjahren vom Finanzamt automatisch angesetzt werden sollte.


    Diesen Kenntnisstand hatte ich auch letztes Jahr, als ich die erste Steuererklärung nach Studium mit WISO steuer Sparbuch gemacht habe. Ich habe hier eine gemeinschaftliche Steuererklärung für meine Frau und mich gemacht. Leider hat das Finanzamt den Verlustvortrag von 2014 - 2017 nicht automatisch angesetzt und verrechnet. Nun möchte ich in diesem Jahr aber auf Nummer sicher gehen, dass dies geschieht. Wie kann ich das gewährleisten?


    In einem anderen Forum habe ich gelesen, man müsse in Zeile 80 des Hauptvordrucks ein Kreuz setzen. Nur finde ich dieses Feld leider in der Software WISO steuer Sparbuch 2020 nicht wieder.


    Ich freue mich über Hilfe,


    vielen Dank & Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Leider hat das Finanzamt den Verlustvortrag von 2014 - 2017 nicht automatisch angesetzt und verrechnet.

    In welcher Veranlagung denn? Unterstellen müsste man 2018. da Du jetzt ja wohl 2019 machen möchtest. Dazwischen vielleicht geheiratet, verzogen oder aus sonstigen Gründen eine neue Steuernummer bekommen bzw. sogar ein anderes FA oder Bundesland zuständig?


    In einem anderen Forum habe ich gelesen, man müsse in Zeile 80 des Hauptvordrucks ein Kreuz setzen. Nur finde ich dieses Feld leider in der Software WISO steuer Sparbuch 2020 nicht wieder.

    Wie es im Steuerrecht nun einmal so ist, haben sich die Erklärungsvordrucke für den Veranlagungszeitraum 2019 mal wieder geändert. Das befindet sich jetzt in der Zeile 7 der "Anlage sonstiges".


    Ich hätte jetzt fast gesagt, mit einer Steuersoftware wäre das nicht passiert. ;)

  • Vielen Dank miwe4 für deine schnelle Antwort!

    In welcher Veranlagung denn? Unterstellen müsste man 2018.

    Genau!

    Dazwischen vielleicht geheiratet, verzogen oder aus sonstigen Gründen eine neue Steuernummer bekommen bzw. sogar ein anderes FA oder Bundesland zuständig?

    Ja, ich habe Ende 2018 geheiratet, also im Zeitraum der letzten Steuererklärung. Ich konnte jedoch beide Steuernummern in der Steuererklärung einfügen.

    • Offizieller Beitrag

    Dazwischen vielleicht geheiratet, verzogen oder aus sonstigen Gründen eine neue Steuernummer bekommen bzw. sogar ein anderes FA oder Bundesland zuständig?

    Ja, ich habe Ende 2018 geheiratet, also im Zeitraum der letzten Steuererklärung. Ich konnte jedoch beide Steuernummern in der Steuererklärung einfügen.

    Unter derselben Steuernummer wie in der ESt-Veranlagung 2018 wurde auf den 31.12.2017 ein verbleibender Verlustvortrag gesondert festgestellt und das FA hat ihn nicht automatisch bei der ESt-Veranlagung 2018 berücksichtigt? Kann eigentlich nicht sein, da der Rechner dem Bearbeiter im FA das schon um die Ohren hauen müsste.


    Oder was meinst Du mit:

    ich habe Ende 2018 geheiratet, also im Zeitraum der letzten Steuererklärung. Ich konnte jedoch beide Steuernummern in der Steuererklärung einfügen.

    Mit Deinem Steuerprogramm, welchem auch immer, aus beiden Einzel-Steuernummern 2017 in eine neue Steuernummer Eheleute importiert? Dazu müsste das FA dann ja erst einmal die beiden bisherigen Steuernummern von Euch kennen, wenn Du denen Deinen Kenntnisstand nicht auf anderem Weg übermittelt hast.

  • Hallo miwe4,


    du hast Recht! Ich habe gerade nachgeguckt, ich habe zwar in der Steuererklärung meine eigene Steuernummer angegeben, auf dem Steuerbescheid steht jedoch eine neue Steuernummer (eine andere als in der Jahren 2014-2017), die ich / wir wohl erhalten haben aufgrund der gemeinsamen Steuererklärung (?).


    Und wahrscheinlich fand aufgrund dessen nicht die automatische Anrechnung statt?


    Wie kann ich das jetzt herbeiführen unter neuer Steuernummer?

    • Offizieller Beitrag

    du hast Recht! Ich habe gerade nachgeguckt, ich habe zwar in der Steuererklärung meine eigene Steuernummer angegeben, auf dem Steuerbescheid steht jedoch eine neue Steuernummer, die ich / wir wohl erhalten haben aufgrund der gemeinsamen Steuererklärung (?).


    Und wahrscheinlich fand aufgrund dessen nicht die automatische Anrechnung statt?

    So ist es.


    Wie kann ich das jetzt herbeiführen unter neuer Steuernummer?

    Ihr habt doch jetzt die gemeinsame Steuernummer und ggf. eine gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs auf den 31.12.2018 (da sollte bestenfalls natürlich nicht 0€ stehen). Der sollte dann beim FA dieses Mal automatisch berücksichtigt werden. Dennoch macht man selbstverständlich in der Erklärung sein entsprechendes Kreuzchen und stellt auch den Antrag:

    Wie es im Steuerrecht nun einmal so ist, haben sich die Erklärungsvordrucke für den Veranlagungszeitraum 2019 mal wieder geändert. Das befindet sich jetzt in der Zeile 7 der "Anlage sonstiges".

  • Ok, danke!


    Jedoch noch eine Frage, jetzt zur Software (WISO steuer Sparbuch 2020):

    Wie es im Steuerrecht nun einmal so ist, haben sich die Erklärungsvordrucke für den Veranlagungszeitraum 2019 mal wieder geändert. Das befindet sich jetzt in der Zeile 7 der "Anlage sonstiges".

    Die Anlage sonstiges finde ich nicht in der Software wieder. Ich habe probehalber alle Themengebiete angehakt und habe die Formulare: Hauptvordruck, Sonderausgaben, Haushaltsnahe Aufwendungen, N, Vorsorgeaufwand. Keine Anlage sonstiges. Wie füge ich diese hinzu? Ich dachte, ich steuere dies über die Themenauswahl, die Anlage sonstiges wurde aber durch die Auswahl aller Themen nicht hinzugefügt. Oder läuft sie unter einem anderen Stichwort?

    • Offizieller Beitrag

    Wie füge ich diese hinzu? Ich dachte, ich steuere dies über die Themenauswahl, die Anlage sonstiges wurde aber durch die Auswahl aller Themen nicht hinzugefügt. Oder läuft sie unter einem anderen Stichwort?

    genau so, wie wir es schon in diversen anderen, über die erweiterte Forumssuche auffindbaren, Threads beschrieben haben. Entweder gibst Du einmal die Programmsuche/-hilfe das Stichwort Verlustvortrag ein oder du schaust direkt in der Reiterleiste linksseitig in die "sonstigen Angaben". Das steht im Programm übrigens genau an derselben Stelle wie in der Vorjahresversion.

    • Offizieller Beitrag

    Rein technisch funktioniert leider der automatische Verlustvortrag von einer Steuernummer auf eine andere Steuernummer im Finanzamt nicht, weil es nicht programmiert ist.

    Da muss der Finanzbeamt manuell eingreifen, Kreuzchen auf der Steuererklärung werden EDV-technisch auch nicht beachtet. Und der Finanzbeamte bekommt heutzutage auch die Steuererklärung als solches nicht mehr zu sehen.

    Die Angaben in der Steuererklärung, dass es einen Verlustvortrag gibt, sind aus dem Grund leider auch sinnfrei.


    Hier gibt es nur eine Lösung:

    Beim Finanzamt anrufen und erklären unter welcher Steuernummer es einen Verlustfestellungsbescheid mit einem vortragsfähigen Verlust gibt, dieser Verlust soll dann auf die neue Steuernummer der Ehegattenveranlagung übernommen werden.

    Also anrufen und beide Steuernummern parat halten, dann läufts.

    • Offizieller Beitrag

    Vielen Dank Petz, so werde ich es machen.

    So hättest Du es 2018 machen sollen. Habe ich Dir ja auch oben schon so beschrieben.


    Bei der Est-Veranlagung 2019 sollte alles automatisch passieren, da es ja unter derselben Steuernummer wie 2018 abgewickelt wird. Also keinerlei Besonderheit. Einfach Haken an der mehrfach beschriebenen Stelle setzen und dann wird das so durchlaufen. Vorausgesetzt natürlich, es ist tatsächlich ein verbleibender verrechenbarer Verlustvortrag auf den 31.12.2018 gesondert festgestellt worden.


    Du musst es übrigens auch für Dich selber so in der Software eintragen, damit die Datenübernahme nächstes Jahr in die Programmversion 2021 mit der ESt-Erklärung 2020 zutreffend vorgenommen werden kann!