WISO steuer: Sparbuch 2020 - Kinderbetreuungskosten-Anteil nicht angegeben

  • Hallo,


    die letzten zwei Jahre ist mir aufgefallen, dass bei der Formular-Übersicht bei Zeile 79 der Prozentuale Anteil nicht ausgewiesen ist, und ich daher immer die Bezahlung dem FA nachweisen muss.


    Liegt der Fehler bei mir oder im Programm selber?


    Danke im voraus



    • Offizieller Beitrag

    die letzten zwei Jahre ist mir aufgefallen, dass bei der Formular-Übersicht bei Zeile 79 der Prozentuale Anteil nicht ausgewiesen ist,

    Dann hast Du nicht angeklickt, dass der Höchstbetrag nach übereinstimmender Erklärung beider nicht zusammen veranlagter Elternteile in einem anderen Verhältnis als 50:50 aufzuteilen ist.


    und ich daher immer die Bezahlung dem FA nachweisen muss.

    Weil unabhängig von der Aufteilung des Höchstbetrags jeder Elternteil nur insoweit einen Anzug nach dieser Vorschrift in Anspruch nehmen kann, als dieser selber Aufwendungen getragen hat. Jeder kann nur die von ihm getragenen Beträge absetzen, höchstens aber den hälftigen Höchstbetrag bzw. den gemeinsam vereinbarten Teil des Höchstbetrags.


    Liegt der Fehler bei mir oder im Programm selber?

    Es kommt darauf an, was überhaupt beantragt werden soll (s.o.).

  • miwe4 danke für deine Antworten.



    die letzten zwei Jahre ist mir aufgefallen, dass bei der Formular-Übersicht bei Zeile 79 der Prozentuale Anteil nicht ausgewiesen ist,

    Dann hast Du nicht angeklickt, dass der Höchstbetrag nach übereinstimmender Erklärung beider nicht zusammen veranlagter Elternteile in einem anderen Verhältnis als 50:50 aufzuteilen ist.

    Wo finde ich das zum anklicken, ich bezahle 100% und meine Freundin - gemeinsamer Haushalt - nichts.

    Es kommt darauf an, was überhaupt beantragt werden soll (s.o.).

    Verstehe ich nicht was du damit meinst. Ich will die Betreuungskosten absetzen

    • Offizieller Beitrag

    Wo finde ich das zum anklicken, ich bezahle 100% und meine Freundin - gemeinsamer Haushalt - nichts.

    Ist doch bei den von Dir oben im Screen dargestellten zahlen vollkommen egal, da Du mit diesen Zahlen eh keine 50% des Höchstbetrags ausschöpfst.


    Verstehe ich nicht was du damit meinst. Ich will die Betreuungskosten absetzen

    Ja und da trägst Du Deine Kosten ein, die Du ggf. dem FA auch zu belegen hast.


    Nochmals: Der gemeinsame Antrag betrifft nur den Höchstbetrag. Dadurch lassen sich keine Zahlungen auf den anderen Elternteil übertragen, da so oder so jeder nur die vom ihm selber getragenen Beträge ansetzen darf.


    Wie gesagt, das betrifft nur die Aufteilung des Höchstbetrags.