In meiner letztjährigen EÜR (2018) hat mein damaliger Steuerberater zwei GWGs als Sammelposten angelegt.
Die EÜR für 2019 möchte ich nun selber erstellen (und zwar erstmals mit Wiso Sparbuch).
Ich habe in 2019 weitere GWGs (zwischen 250+-800 €) gekauft und möchte diese ggfs. in 2019 auch komplett abschreiben.
Ich habe das Thema GWG so verstanden, dass man sämtliche geringwertige Wirtschaftsgüter einheitlich entweder nach der Sofortabschreibungs- oder der Sammelpostenmethode behandeln muß und Mischungen nicht zulässig sind.
Bedeutet dass nun,
- dass ich für meine in 2019 angeschafften GWGs zwangsläufig ebenfalls einen weiteren Sammelposten anlegen muß (und ich entsprechend dann zwei hätte, nämlich einen Sammelposten für die 2019er GWGs und den bereits bestehenden für die 2018er GWGs
oder B) dass ich, falls ich die 2019er GWGs auch in 2019 komplett abschreiben möchte, den 2018er Sammeposten mit dem Restwert in 2019 ebenfalls komplett abschreiben muß (weil das "Mischungsverbot" jeweils nur für das betrachtete Steuerjahr gilt, und man sich demzufolge jedes Jahr wieder neu entscheiden kann, ob man in Vorjahren angelegte Sammelposten auflöst?)
Wäre für einen Tipp sehr dankbar
Beste Grüße
ferion