Ehepartner studiert im Ausland - gemeinsame Veranlagung

  • Hallo zusammen,


    Situation ist folgende: Ich bin verheiratet und arbeite derzeit Vollzeit, während meine Ehefrau noch studiert (Bachelorstudium nach Berufsausbildung). Zur Mitte des Jahres wird bei uns beiden eine Veränderung eintreten: ich mache mich selbstständig während sie für ein Jahr ins Ausland geht um dort zu studieren.


    Mein Verständnis ist nun folgendes: solange sie sich weiterhin an den Kosten für unsere gemeinsame Wohnung beteiligt (mindestens 10 %) gilt die doppelte Haushaltsführung und sie kann eine Vielzahl der Kosten für das Auslandsstudium (Miete, Verpflegungspauschale für 3 Monate, Flug, ~) steuerlich absetzen. Ist meine Auffassung da so richtig?


    Falls ja, gelten diese Abzüge auch bei einer gemeinsamen Veranlagung? Und schließlich: könnten wir mit diesem Wissen um die anstehenden Kosten jetzt schon bsp. bei mir einen Freibetrag in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen, um dafür zu sorgen, dass es jetzt mehr netto gibt, solange ich noch angestellt bin?