negative Erhaltungsaufwendungen durch Erstattung einer vorjährigen Rechnung

  • Im vergangenen Jahr habe ich eine Rechnung für Erhaltungsaufwendungen steuerlich geltend gemacht. Im aktuellen Steuerjahr ist die Rechnung vom Mieter zu 50 % erstattet worden. Die Software lässt aber keinen negativen Eintrag zu.

    Wie muss ich bei der Eingabe korrekt vorgehen?


    Für Eure Hilfe bedanke ich mich im Voraus.

    • Offizieller Beitrag

    Zu erwartende Erstattungen kürzen die abziehbaren Aufwendungen. Von daher müsste die Veranlagung des Vorjahres berichtigt werden, ggf. durch formlosen Antrag mit Nachweisen durch Dich. Ersatzweise könnte man an einen Ansatz im Rahmen der Mieteinnahmen nachdenken. Ich würde das einmal vorab mit dem Bearbeiter im FA besprechen.