Wege zur Arbeit - öffentliche Verkehrsmittel

  • Hallo zusammen,

    ich fahre mit öffentlichen Verkehrsmittel und einem Jobticket zur Arbeit. Nun möchte ich aber die Entfernungspauschale anstelle der tatsächlichen Kosten angeben. Wenn ich aber als genutztes Verkehrsmittel öffentliche Verkehrsmittel auswähle, muss ich nachgewiesene Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel angeben.

    Was muss tun, damit ich die Entfernungspauschale erhalte obwohl ich mit öffentlichen Verkehrsmittel gefahren bin?


    Gruß

    RalBlo

    • Offizieller Beitrag

    Was muss tun, damit ich die Entfernungspauschale erhalte obwohlich mit öffentlichen Verkehrsmittel gefahren bin?

    Du gibst an, dass Du mitt öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren bist, dann trägst Du die Entfernung Whg.->ASt ein und die insoweit tatsächlich entstandenen Kosten für den ÖPNV. Den Rest macht dann das Programm. Das im Kalenderjahr günstigste wird berücksichtigt, eben Entfernungspauschale oder tatsächliche Kosten ÖPNV.