Umgang mit der Simulationsrechnung für Heizstrom

  • Hallo liebe Experten,


    in unserer WEG möchten wir die WEG-Heizkostenabrechnungen unmittelbar im Anschluss an das jeweilige Wirtschaftsjahr erstellen. Das Wirtschaftsjahr entspricht bei uns dem Kalenderjahr. Aber unser Heizstrom-Lieferant erstellt die Schlussrechnungen nicht etwa im Januar, sondern jeweils Anfang Q3. Darin enthalten sind essenzielle Informationen über die periodengerechte Verteilung der Heizkosten, separat für Q3+Q4 des Vorjahres sowie für Q1+Q2 des laufenden Jahres. Wegen der späten Schlussrechnungen verzögert sich die Erstellung von Heizkostenabrechnungen dramatisch und ich suche nach einer Alternativlösung.


    Die gewünschte Lösung soll

    • Heizkostenabrechnungen bereits im Q1 jedes Jahres ermöglichen,
    • in WISO Hausverwalter abbildbar sein,
    • im Einklang mit HeizkostenV stehen.


    Der Heizstromlieferant hat uns angeboten, jedes Jahr im Januar eine Simulationsrechnung (auch bekannt als "Zwischenrechnung") zu erstellen, unter Hinzunahme der Zählerstände zum Jahresende. Darin enthalten wäre Information über eventuelle Nachzahlung bzw. Gutschrift für das abgelaufene Wirtschaftsjahr, errechnet aus Mehr- bzw. Minderverbrauch im Q3+Q4.


    Es stellt sich die Frage, wie die Informationen aus der Simulationsrechnung in WISO Hausverwalter berücksichtigt werden können, um eine periodengerechte Zuordnung der Heizkosten zu erreichen.


    Angenommen, in der Simulationsrechnung wird eine Nachzahlung von 300 EUR für die zweite Hälfte des abgelaufenen Wirtschaftsjahres errechnet. Eine spontane Idee wäre, auf einem Verrechnungskonto eine 300 EUR Ausgabe sowie eine Ausgabenrückzahlung (Gutschrift) in gleicher Höhe zu buchen, beide mit dem gleichen Zahlungsdatum und Wertstellungsdatum, jedoch wirtschaftlich den verschiedenen Gültigkeitszeiträumen zugeordnet, d.h., die Ausgabe wäre für die Leistungen im abgelaufenen Wirtschaftsjahr, die Gutschrift wäre für die Leistungen im aktuellen Wirtschaftsjahr. Sechs Monate später würde ich dann die Schlussrechnung buchen und diese wirtschaftlich komplett dem laufenden Geschäftsjahr zuordnen, denn die Nachzahlung für den Mehrverbrauch aus dem Vorjahr wird ja durch meine vorher gebuchte Gutschrift ausgeglichen.


    Gerne würde ich verstehen, ob diese Methode ordnungsgemäß und zielführend wäre. Gibt es darüber hinaus anerkannte Methoden der Berücksichtigung von Simulationsrechnungen?

  • Hallo liebe Experten,




    Gerne würde ich verstehen, ob diese Methode ordnungsgemäß und zielführend wäre. Gibt es darüber hinaus anerkannte Methoden der Berücksichtigung von Simulationsrechnungen?

    :beer: Ja ! Guter Ansatz.

    Alternativ - dem Stromanbieter die Kündigung androhen ?

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • :beer: Ja ! Guter Ansatz.

    Alternativ - dem Stromanbieter die Kündigung androhen ?


    Nun ja, die kann man auch irgendwie verstehen. Ohne gleichmäßige Verteilung von Schlussrechnungen über das Jahr wäre die Buchhaltung des Stromlieferanten zwischen den Jahren hoffnungslos überlastet. Sie würden dann quasi Saisonarbeitskräfte brauchen, wie für Spargel-Abbau =O:D.

  • Sie würden dann quasi Saisonarbeitskräfte brauchen, wie für Spargel-Abbau .

    Leider ist es so, dass viele der "Lieferanten" verschiedene Abrechnungszeiten haben.


    Um beim Strom zu bleiben, da wird ja seit einiger Zeit der Stromanbieter des öfteren gewechselt, der eine ist dabei, der andere weiß vorher schon, dass die die Strompreise nach dem ersten Jahr anheben.


    Ich bin zwar keiner, der jedes Jahr wechselt, doch wenn ich es mache, dann heißt die Anweisung an den Anbieter, dass mein Abrechnungszeitraum vom 1.1.-31.12. eines Jahres ist und sie mir die Zusage machen, ob sie dabei sind oder nicht. Dann kommt auch bei mir der Satz, den Datawitz angedeutet hat, ich erteile keinen Auftrag, was sinngemäß einer Kündigung entspricht.

  • Für eine Jahresabrechnung Juli-September habe ich kein Verständnis. Und Jahresabrechnungen sind nun mal Saisonarbeit. Die Stadtwerke müssen auch ihre Jahresrechnungen verschicken, für etliche tausende Kunden - schaffen die tatsächlich bis Ende Januar.


    Entweder stellen sich die Lieferanten auf den Abrechnungszeitraum ein, oder ich würde, wie schon vorgeschlagen, den Anbieter wechseln.