Hallo liebe Experten,
in unserer WEG möchten wir die WEG-Heizkostenabrechnungen unmittelbar im Anschluss an das jeweilige Wirtschaftsjahr erstellen. Das Wirtschaftsjahr entspricht bei uns dem Kalenderjahr. Aber unser Heizstrom-Lieferant erstellt die Schlussrechnungen nicht etwa im Januar, sondern jeweils Anfang Q3. Darin enthalten sind essenzielle Informationen über die periodengerechte Verteilung der Heizkosten, separat für Q3+Q4 des Vorjahres sowie für Q1+Q2 des laufenden Jahres. Wegen der späten Schlussrechnungen verzögert sich die Erstellung von Heizkostenabrechnungen dramatisch und ich suche nach einer Alternativlösung.
Die gewünschte Lösung soll
- Heizkostenabrechnungen bereits im Q1 jedes Jahres ermöglichen,
- in WISO Hausverwalter abbildbar sein,
- im Einklang mit HeizkostenV stehen.
Der Heizstromlieferant hat uns angeboten, jedes Jahr im Januar eine Simulationsrechnung (auch bekannt als "Zwischenrechnung") zu erstellen, unter Hinzunahme der Zählerstände zum Jahresende. Darin enthalten wäre Information über eventuelle Nachzahlung bzw. Gutschrift für das abgelaufene Wirtschaftsjahr, errechnet aus Mehr- bzw. Minderverbrauch im Q3+Q4.
Es stellt sich die Frage, wie die Informationen aus der Simulationsrechnung in WISO Hausverwalter berücksichtigt werden können, um eine periodengerechte Zuordnung der Heizkosten zu erreichen.
Angenommen, in der Simulationsrechnung wird eine Nachzahlung von 300 EUR für die zweite Hälfte des abgelaufenen Wirtschaftsjahres errechnet. Eine spontane Idee wäre, auf einem Verrechnungskonto eine 300 EUR Ausgabe sowie eine Ausgabenrückzahlung (Gutschrift) in gleicher Höhe zu buchen, beide mit dem gleichen Zahlungsdatum und Wertstellungsdatum, jedoch wirtschaftlich den verschiedenen Gültigkeitszeiträumen zugeordnet, d.h., die Ausgabe wäre für die Leistungen im abgelaufenen Wirtschaftsjahr, die Gutschrift wäre für die Leistungen im aktuellen Wirtschaftsjahr. Sechs Monate später würde ich dann die Schlussrechnung buchen und diese wirtschaftlich komplett dem laufenden Geschäftsjahr zuordnen, denn die Nachzahlung für den Mehrverbrauch aus dem Vorjahr wird ja durch meine vorher gebuchte Gutschrift ausgeglichen.
Gerne würde ich verstehen, ob diese Methode ordnungsgemäß und zielführend wäre. Gibt es darüber hinaus anerkannte Methoden der Berücksichtigung von Simulationsrechnungen?