Berechnung der Steuer weicht im Bescheid ab zu WISO

  • Hallo,


    ich habe meine Einkommenssteuererklärung für 2016 mit WISO steuer:start 2017 erstellt und beim Finanzamt abgegeben.

    Nun habe ich den Bescheid erhalten, wo ich weniger wiederbekomme, als WISO berechnet hat.

    Der Unterschied liegt beim Punkt "Berechnung der Steuer".


    Dort steht -> "zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach dem Splittingtarif mit XX,XxxX% aus..."


    Bei der Prozentzahl weicht WISObei der Funktion Bescheid prüfen mit "0,2177%" (höher als im Bescheid) ab. Daher ergibt sich dann eine andere "festzusetzende Einkommensteuer".


    Wie kommt es zu dieser Abweichung bei dem Prozentsatz? Hat hier das Finanzamt einen Fehler gemacht, oder rechnet WISO hier falsch?

    Oder ist eine solche Abweichung normal, weil?


    Danke für euer Hilfe!


    Gruß!

    • Offizieller Beitrag

    Wie kommt es zu dieser Abweichung bei dem Prozentsatz?

    Weil die Höhe der dem Progressionsvorbehalt zu unterwerfenden Einkünfte/Bezüge wohl differiert.


    Hat hier das Finanzamt einen Fehler gemacht, oder rechnet WISO hier falsch?

    Das kannst nur Du selber prüfen. Die Höhe der vom FA dem Progressionsvorbehalt unterworfenen Bezüge sollte sich aus den umfangreichen Erläuterungen zum Steuerbescheid ergeben. Vielleicht bist Du ja versehentlich nicht vom Bruttobetrag ausgegangen.

    • Offizieller Beitrag

    Der Unterschied liegt beim Punkt "Berechnung der Steuer".

    Das ist aber nur eine Folge einer Abweichung an anderer Stelle. Du mußt wirklich Punkt für Punkt der Angaben in dem gedruckten Bescheid mit der ausführlichen Programmrechnung vergleichen. Und wie miwe4 schon schrieb, vor allem auch mal die Erläuterungen des FA sorgfältig durchlesen.

    Wie kommt es zu dieser Abweichung bei dem Prozentsatz? Hat hier das Finanzamt einen Fehler gemacht, oder rechnet WISO hier falsch?

    Oder ist eine solche Abweichung normal, weil?

    Und hier noch mal der Hinweis auf die Forumssuche. Diese Fragestellung findet man im Forum zuhauf und es ergeben sich aus den immer wieder gleichlautenden Antworten dazu dieselben Handlungshinweise.

  • Danke für eure Hilfe! Ich hab mich in das Thema "Progressionsvorbehalt" mal ein wenig eingelesen und die Differenz in den Erläuterungen vom FA gefunden. Den Grund dafür konnte ich jetzt auch erfragen. Das passt soweit alles.

    Thema ist damit erledigt.


    Danke noch mal!