Eingabe von mehren Abschreibungen für eine Immobilie durch Erbauseinandersetzung

  • Hallo Zusammen,


    ich bin gerade an meiner Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2019 noch recht neu in den steuerlichen Themen und habe eine Frage zur AfA für eine vermietete Immobilie. Über die Suche habe ich nichts Passendes gefunden.

    Zum 20.01.2019 habe ich 2/3 einer Immobilie im Rahmen einer Erbauseinandersetzung erworben/ausgezahlt. 1/3 der Immobilie habe ich bereits zum 31.01.2016 geerbt. Bisher wurden die Einnahmen und die Werbungskosten der Immobilie über eine Feststellungserklärung einer Erbengemeinschaft erfasst.


    Laut Finanzamt habe ich jetzt bei mir 2 Abschreibungen mit unterschiedlicher Laufzeit für diese Immobile.


    AfA Nr. 1. 1/3 der alten Abschreibungen für den ursprünglichen Bau/Erwerb der Immobile

    (Die des Erblassers)


    AfA Nr. 2. Meine Kosten für die Erbauseinandersetzung (Anwalt, Gericht, Notar, Grundbuch, Kaufpreis) und die Renovierung der Immobile.


    Jetzt bin ich mir bei der Erfassung der Abschreibung unsicher.

    Ich würde Nr. 2 als die normale Abschreibung bei der Immobilie bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erfassen und diese Programmgestützt berechnen lassen. Wo kann ich Nr.1 als mein 1/3 der AfA des Erblassers erfassen?



    Des Weiteren sagte die Dame vom Finanzamt, dass bei der AfA Nr.2 noch ein Anteil für das Grundstück abgezogen wird. Dieser Anteil würde durch das Finanzamt ermittelt. Ist das, dass normale Vorgehen? Ich würde lieber selber einen Wert ermitteln.



    Vielen Dank für eure Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Laut Finanzamt habe ich jetzt bei mir 2 Abschreibungen mit unterschiedlicher Laufzeit für diese Immobile.

    Genau, entgeltlicher und unentgeltlicher Teil.


    AfA Nr. 1. 1/3 der alten Abschreibungen für den ursprünglichen Bau/Erwerb der Immobile

    (Die des Erblassers)

    Richtig, § 11d EStDV "Fußstapfentheorie"


    AfA Nr. 2. Meine Kosten für die Erbauseinandersetzung (Anwalt, Gericht, Notar, Grundbuch, Kaufpreis) und die Renovierung der Immobile.

    Kosten Erbauseinandersetzung (Anwalt, Gericht, Notar, Grundbuch, Kaufpreis) ja, Renovierungskosten jein. Da gelten wieder die o.g. Kriterien. Wenn während der Zeit des Bestehens der Erbengemeinschaft gezahlt, dann als nachträgliche HK dem unentgeltlichen Teil zuzuordnen. Wenn nach der Auseinandersetzung angefallen, dann, soweit möglich, direkt zuzuordnen, ansonsten aber zwingend in entgeltlichen und unentgeltlichen Teil aufzuteilen. Ggf. Regelungen zu anschaffungsnahem Aufwand bei entgeltlich erworbenen Teil zu beachten.


    Des Weiteren sagte die Dame vom Finanzamt, dass bei der AfA Nr.2 noch ein Anteil für das Grundstück abgezogen wird. Dieser Anteil würde durch das Finanzamt ermittelt. Ist das, dass normale Vorgehen? Ich würde lieber selber einen Wert ermitteln.

    Den Grundstückswert kann man durchaus selber ermitteln anhand von Zahlen des amtlichen Gutachterausschusses; in NRW z.B. das bekannte "Boris". Gibt es auch für andere Bundesländer. Ggf. finden sich aber diesbezüglich auch Zahlen im Kaufvertrag und in Wertgutachten der Bank/en.


    Jetzt bin ich mir bei der Erfassung der Abschreibung unsicher.

    Ich würde Nr. 2 als die normale Abschreibung bei der Immobilie bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erfassen und diese Programmgestützt berechnen lassen. Wo kann ich Nr.1 als mein 1/3 der AfA des Erblassers erfassen?

    Ich würde die AfA-Beträge manuell eintragen und dem FA deren Berechnung darlegen/ausdrucken. Für den entgeltlichen und den unentgeltlichen Teil würde ich eine gesonderte Datei "intern" einrichten, in der ich dann zwei Objekte anlege (entgeltlich und unentgeltlich bezeichnen). Da kannst Du dann bequem Deine AfA berechnen und musst sie nur noch ausdrucken, zusammenrechnen und übertragen.