Hallo Zusammen,
ich bin gerade an meiner Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2019 noch recht neu in den steuerlichen Themen und habe eine Frage zur AfA für eine vermietete Immobilie. Über die Suche habe ich nichts Passendes gefunden.
Zum 20.01.2019 habe ich 2/3 einer Immobilie im Rahmen einer Erbauseinandersetzung erworben/ausgezahlt. 1/3 der Immobilie habe ich bereits zum 31.01.2016 geerbt. Bisher wurden die Einnahmen und die Werbungskosten der Immobilie über eine Feststellungserklärung einer Erbengemeinschaft erfasst.
Laut Finanzamt habe ich jetzt bei mir 2 Abschreibungen mit unterschiedlicher Laufzeit für diese Immobile.
AfA Nr. 1. 1/3 der alten Abschreibungen für den ursprünglichen Bau/Erwerb der Immobile
(Die des Erblassers)
AfA Nr. 2. Meine Kosten für die Erbauseinandersetzung (Anwalt, Gericht, Notar, Grundbuch, Kaufpreis) und die Renovierung der Immobile.
Jetzt bin ich mir bei der Erfassung der Abschreibung unsicher.
Ich würde Nr. 2 als die normale Abschreibung bei der Immobilie bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erfassen und diese Programmgestützt berechnen lassen. Wo kann ich Nr.1 als mein 1/3 der AfA des Erblassers erfassen?
Des Weiteren sagte die Dame vom Finanzamt, dass bei der AfA Nr.2 noch ein Anteil für das Grundstück abgezogen wird. Dieser Anteil würde durch das Finanzamt ermittelt. Ist das, dass normale Vorgehen? Ich würde lieber selber einen Wert ermitteln.
Vielen Dank für eure Hilfe.