Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtkosten

  • Hallo liebe Wiso-Gemeinde,


    ich habe folgendes Anliegen:


    Mein Ag sendet mich beruflich im Jahr auf verschiedene Werke um an Projekten teilzunehmen.

    Ich bin dann in einem Hotel und von zu Hause weg.An freien Tagen ,kann ich nach Hause fahren .Diese Heimfahrten werden bezahlt.


    Die Dauer eines Projekts variiert von einer Woche bis 5 Monate .Die Zeit ist im vornerein nicht absehbar.

    Es gibt eine Zentrale,in dieser sitzt die Verwaltung und das Lager , aber in der bin ich nur 2 mal im Jahr für ein paar Tage für Schulungszwecke und habe dort auch keine Arbeit zu verrichten.


    Nun meine Frage :

    Setze ich hier für die Kilometer von Hotel zu Werk mit der Entfernungspauschale oder als Dienstreise an?

    Sonst habe ich mir den Pkw für den Ag gekauft ,wie sieht es mit der KFZ-Versicherung aus als Arbeitnehmer.Kilometertechnisch fahre ich 60% für meinen AG.


    Vielen Dank im Vorraus und nette Grüße aus dem Westerwald:)

  • Was erstattet denn der Arbeitgeber? Du kennst die Regelung ab 3 Monaten an einem Standort?


    Prinzipiell würde ich auf Reisekosten tippen (deinen Angaben nach zu folgen), aber du musst natürlich sämtliche Erstattungen des Arbeitgebers im Formular abziehen.

    Kosten bei einem Privat-Pkw sind nicht abziehbar, die sind durch die Pauschalen (Entfernungspauschale bzw. Kilometergeld) abgegolten.

  • Die anderen Formalitäten kenne ich .Bezahlt werden An- und Abreise ,Hotel und VMA .Nur was du erwähnst ist eben die Frage ob die Fahrten vom Werk zum Hotel mit Kilometern oder Entfernung in der Steuer angegeben werden?

  • Danke für die Antworten erstmal .Auf Nachfrage bei meinem Arbeitgeber habe ich die "Region Deutschland"

    • Offizieller Beitrag

    wenn der AG alles erstattet, ist das doch abgegolten und immer besser, als die Kosten als WK abzuziehen!

    Das wird sich ja dann erst zeigen, wenn @Nutzer123 alle Angaben zu den Reisekosten/Auswärtstätigkeiten in seiner/ihrer Steuersoftware, welcher auch immer, getätigt hat und auch die steuerfreien Erstattungen, die auf der Lohnsteuerkarte und die ggf. zusätzlich gesondert bescheinigten, vollständig angegeben und gegengerechnet hat. Und es muss dann sogar alles abgearbeitet werden, damit nicht ggf. nachversteuert wird.


    @Nutzer123

    Sofern die Frage auf eine Softwarelösung hinzielt, sollte man auch deren Namen und Version genau benennen.

  • ich glaube mein Anliegen ist noch nicht ganz klar.Also ich möchte meine Kilometer vom Hotel zum jeweiligen Werk beidseitig anrechnen also weg ist bspw.20km das 20 mal und dann kommt das nächste projekt mit 40 fahrten und 30km.

    Also 20km x 20 Fahrten x 0,3Euro=120 Euro

    Und 30km x 40 Fahrten x 0,3Euro =360 Euro

    =480Euro

    Für Leute die das ganze Jahr zum Selben Ort von zu Hause fahren gelten dann ja nur die halben Kilometer(einfache Fahrt!)

    währen also 240 Euro Gesamt.


    Ich schwanke eben mit den Definitionen von Auswärtstätigkeit und der ersten Tätigkeitsstätte.


    Eine erste Tätigkeitsstätte ergibt sich aus meinem Arbeitsvertrag nicht "Region Deutschland" aber ich bin in den meisten Projekten "täglich"mehr als 1/3 meiner vertraglichen Arbeitszeit also wird so das jeweilige Projekt("Montage") zu ersten Tätigkeitsstätte.


    Was mich dabei verwirrt ist dieses Urteil.


    Einsatz auf einer Baustelle

    In einem aktuellen Urteilsfall war der Kläger als angestellter Elektromonteur seit mindestens 2010 ununterbrochen auf der Baustelle eines Kunden eingesetzt (Urteil des Finanzgerichts Münster vom 25. März 2019, 1 K 447/16 E). Der Kunde hatte dabei jeweils befristete Aufträge von längstens 36 Monaten erteilt. Auf dieser Grundlage wurde auch der Kläger auf der Baustelle eingesetzt. Der Arbeitgeber hatte den Kläger im Arbeitsvertrag keiner ersten Tätigkeitsstätte zugeordnet. Für das Streitjahr 2014 behandelte dieser seine Aufwendungen deshalb nach den Reisekostengrundsätzen. Er machte Fahrtkosten zur Baustelle an 227 Tagen mit einem Kilometersatz von 0,30 Euro für die Hin- und Rückfahrt sowie Verpflegungsmehraufwendungen geltend. Das Finanzamt berück­sichtigte dagegen nur die Entfernungspauschale mit der Begründung, dass die Baustelle nach einem Einsatz von mehr als 48 Monaten zur ersten Tätigkeitsstätte geworden sei.

    Quelle:https://www.haufe.de/personal/…itsstaette_78_491842.html


    Also das beisst sich für mich .

    Es gibt ja keine Einsatzwechseltätigkeit mehr ,sondern nur noch erste Tätigkeitsstätten und ich denke mir dass dann rechtlich Hin- UND Rückfahrt nur von Fahrten vom Werk zu anderen Arbeitsstellen berechnet wird .


    Hoffe jemand kann mir dabei helfen :)

  • Oder mir fällt ein dass es eventuell am Datum liegt .Seit 2014 sind ja die Verordnungen anders.Kann das auch zutreffen?

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Einsatz auf einer Baustelle

    In einem aktuellen Urteilsfall war der Kläger als angestellter Elektromonteur seit mindestens 2010 ununterbrochen auf der Baustelle eines Kunden eingesetzt (Urteil des Finanzgerichts Münster vom 25. März 2019, 1 K 447/16 E). Der Kunde hatte dabei jeweils befristete Aufträge von längstens 36 Monaten erteilt. Auf dieser Grundlage wurde auch der Kläger auf der Baustelle eingesetzt. Der Arbeitgeber hatte den Kläger im Arbeitsvertrag keiner ersten Tätigkeitsstätte zugeordnet. Für das Streitjahr 2014 behandelte dieser seine Aufwendungen deshalb nach den Reisekostengrundsätzen. Er machte Fahrtkosten zur Baustelle an 227 Tagen mit einem Kilometersatz von 0,30 Euro für die Hin- und Rückfahrt sowie Verpflegungsmehraufwendungen geltend. Das Finanzamt berück­sichtigte dagegen nur die Entfernungspauschale mit der Begründung, dass die Baustelle nach einem Einsatz von mehr als 48 Monaten zur ersten Tätigkeitsstätte geworden sei.

    Quelle:https://www.haufe.de/personal/…itsstaette_78_491842.html

    Also das beisst sich für mich .

    Es gibt ja keine Einsatzwechseltätigkeit mehr ,sondern nur noch erste Tätigkeitsstätten und ich denke mir dass dann rechtlich Hin- UND Rückfahrt nur von Fahrten vom Werk zu anderen Arbeitsstellen berechnet wird .

    Wieso beisst sich das? Das ist ein ganz anderer Sachverhalt. Das beisst sich noch nicht einmal, so entfernt ist das von Deinem Sachverhalt.


    Oder mir fällt ein dass es eventuell am Datum liegt .Seit 2014 sind ja die Verordnungen anders.Kann das auch zutreffen?

    nein


    @Nutzer123


    Sofern die Frage auf eine Softwarelösung hinzielt, sollte man auch deren Namen und Version genau benennen.

    Und deren Suche-/Hilfefunktionen sind auch ganz hilfreich. Dies um so mehr, wenn man ggf. die Zeilen in den Eingabemaske der Reihe nach abarbeitet.

    • Offizieller Beitrag

    In einem aktuellen Urteilsfall war der Kläger als angestellter Elektromonteur seit mindestens 2010 ununterbrochen auf der Baustelle eines Kunden eingesetzt (Urteil des Finanzgerichts Münster vom 25. März 2019, 1 K 447/16 E). Der Kunde hatte dabei jeweils befristete Aufträge von längstens 36 Monaten erteilt. Auf dieser Grundlage wurde auch der Kläger auf der Baustelle eingesetzt.

    Mein Ag sendet mich beruflich im Jahr auf verschiedene Werke um an Projekten teilzunehmen. ...... Die Dauer eines Projekts variiert von einer Woche bis 5 Monate .Die Zeit ist im vornerein nicht absehbar.

  • Danke .Das genau verwirrt mich doch .Wenn dort ununterbrochen gearbeitet wird ist die Auswärtstätigkeit und somit die Angabe von Hin und Rückfahrt doch bei größer 3 Monaten Abwesenheit beendet und bei meinem Fall nicht ?

    • Offizieller Beitrag

    Danke .Das genau verwirrt mich doch .Wenn dort ununterbrochen gearbeitet wird ist die Auswärtstätigkeit und somit die Angabe von Hin und Rückfahrt doch bei größer 3 Monaten Abwesenheit beendet und bei meinem Fall nicht ?

    Du verwechselt die Fahrtkosten mit den Verpflegungsmehraufwendungen.


    Noch einmal: Nutzt Du ein Steuerprogramm?

    Lese Dich dort bitte ggf. zu den Reisekosten/Auswärtstätigkeiten ein und probiere in einer Testdatei die demgemäßen Eingabemasken einmal Zeile für Zeile aus.

  • "Noch einmal: Nutzt Du ein Steuerprogramm?"

    Ja,Wiso Steuersparbuch 2020.Da gibt es dafür die Anlage N und ich kann es vermasseln .Ich denke mir dass durch die VMA ja eine Auswärtstätigkeit gegeben ist ,die bekomme ich ja auch und Hin und Rückfahrt von Hotel nach Hause werden auch immer komplett bezahlt .Nur eben diese Fahrt von Hotel zu Werk ,da bin ich mir nicht sicher.