"Eingangsbestätigung" nach Versand über ELSTER Zertifikat

  • Hallo,

    ich bin neu hier im Forum und möchte das Steuersparbuch in Zukunft benutzen nachdem ich das bei einem Freund bzw. mit der Testversion schon kennenlernen durfte.

    Meine Frage, die ich bisher noch nicht beantworten konnte, bezieht sich auf den Versand am Ende per ELSTER Zertifikat.

    Wie stellt man sicher das die Erklärung auch beim Finanzamt angekommen ist? Das Programm bringt zwar am Ende wohl noch die Meldung das der Versand ordnungsgemäß erfolgte aber das könnte ja theoretisch z.B. an einer Firewall hängen bleiben. Oder gibt es diese Meldung erst nachdem das Programm per Datenaustausch feststellen konnte (ähnlich wie beim Belegabruf) dass die Erklärung wirklich auf dem Server des Finanzamtes angekommen ist.

    Mein Freund sagte mir es erfolgt ein Ausdruck am Ende des Sendevorganges aber mit so einem Ausdruck dem Finanzamt nachweisen das Sachen fristgerecht vorgelegen haben?????

    In sein ELSTER Protal konnte ich natürlich nicht reinschauen aber laut Auskunft bei der ELSTER Hotline findet man dort maximal etwas zu Erklärungen die mit deren Onlineformularen eingereicht wurden.

    Die Software ist für mich eigentlich nur brauchbar wenn ich (rechtssicher) sicherstellen kann das dem FA gewisse Bescheinigungen zu gegebenen Fristen vorgelegen haben.

    • Offizieller Beitrag

    Das Programm bringt zwar am Ende wohl noch die Meldung das der Versand ordnungsgemäß erfolgte aber das könnte ja theoretisch z.B. an einer Firewall hängen bleiben.

    Warum sollte es? Das für den ELSTER-Versand genutzte ELSTER-Modul ist ein Produkt der Finanzverwaltung. Die werden sich nicht vor sich selber schützen. Abgesehen davon wird der Bereich sicherlich abgesichert sein.


    Mein Freund sagte mir es erfolgt ein Ausdruck am Ende des Sendevorganges aber mit so einem Ausdruck dem Finanzamt nachweisen das Sachen fristgerecht vorgelegen haben?????

    Genau dazu gibt es das Sendeprotokoll.


    Die Software ist für mich eigentlich nur brauchbar wenn ich (rechtssicher) sicherstellen kann das dem FA gewisse Bescheinigungen zu gegebenen Fristen vorgelegen haben.

    Bescheinigungen etc. kannst Du eh nicht per ELSTER versenden. Abgesehen davon hast Du sicherlich auch früher nicht jeden kleinen Beleg oder jedes Erörterungsschreiben an das FA als Einschreiben mit Rückschein versendet, oder?

  • Zitat

    Warum sollte es? Das für den ELSTER-Versand genutzte ELSTER-Modul ist ein Produkt der Finanzverwaltung. Die werden sich nicht vor sich selber schützen. Abgesehen davon wird der Bereich sicherlich abgesichert sein.

    Vielen Dank für die schnelle Beantwortung

    " Ich dachte ja auch eher dass das vielleicht unbeabsichtigt z.B. an meiner persönlichen Firewall hängen bleibt auch wenn ich alle Berechtigungen vergeben würde"



    Zitat

    Genau dazu gibt es das Sendeprotokoll.


    "Was ist das Sendeprotokoll? Ist es das pdf was am Ende zum Ausdrucken angeboten wird? Es geht ja um die Rechtssicherheit, wenn eine Frist z.B. zur Abgabe der Einkommensteuererklärung einzuhalten ist.
    Ich kenne das Programm ja noch nicht, mein Freund hat es mir empfohlen. Das pdf enthielt jede Menge Seiten auf denen stand (nicht für das Finanzamt bestimmt) und am Ende eine Art Zusammenfassung auf denen dieser Zusatz nicht mehr verzeichnet war. ist dies das Sendeprotokoll?"



    Zitat

    Bescheinigungen etc. kannst Du eh nicht per ELSTER versenden. Abgesehen davon hast Du sicherlich auch früher nicht jeden kleinen Beleg oder jedes Erörterungsschreiben an das FA als Einschreiben mit Rückschein versendet, oder?


    "Da habe ich mich wohl etwas falsch ausgedrückt. Ich meine natürlich nicht Belege wie Rechnungen etc. sondern so Sachen wie eben die Steuererklärung oder vielleicht irgendwelche UST Voranmeldungen etc. Früher gab es ja bei Verspätungen den Ermessensspielraum des Beamten, heutzutage zahlt man bei Verzug sofort. Und leider ist mein Finanzamt auch nicht das Schnellste, so das irgendwelche Verzögerungen bei der Abgabe noch rechtzeitig innerhalb der Frist auffallen würde. Wir reden hier von Bearbeitungszeiträumen in Monaten (über mehrere Veranlagungsjahre, bei der letzten waren es 5)."