Berechnung der Steuer bei Midijob und Überstunden

  • Hallo zusammen!


    Ich frage mich gerade, ob Überstunden anders besteuert werden als das Gehalt eines Midijobs? Gehe ich richtig in der Annahme, dass ausgezahlte Überstunden genauso besteuert werden wie ein Gehalt, das über dem Niveau eines Midijobs liegt?

    Im konkreten Fall liegen die Steuer-/SV-Abzüge der ausgezahlten Überstunden deutlich über den Abzügen des regulären Midijob-Gehalts.


    Beste Grüße!

  • Laut Gehaltsabrechnung Steuerklasse 4, wohl aber aufgrund der Tatsache, dass die seit Januar geltende Steuerklasse 3 noch nicht beim Arbeitgeber verarbeitet wurde.


    Ob es an der Progression liegt, ist laut Abrechnung nicht klar ersichtlich. Die Abrechnung weist beides getrennt aus: Das reguläre Gehalt (Midijob) und die ausgezahlten Überstunden. Die Zeile, die zum regulären Gehalt gehört, enthält die gleichen Abzüge wie auch in den Monaten zuvor. Die Zeile mit den Überstunden hat aber ganz andere Abzüge.

    Die ausgezahlten Überstunden liegen in Summe etwa bei 20% des normalen Bruttogehalts. Die einbehaltene Lohnsteuer der Überstunden ist aber fast viermal so hoch wie die einbehaltene (durch Midijob geringere) Lohnsteuer des regulären Gehalts. Ähnlich verhält es sich bei der Kirchensteuer. Soli wurde beim Midijob gar nicht abgezogen, bei den Überstunden hingegen schon.

  • Moin,


    Die Abrechnung weist beides getrennt aus

    ..das ist ja nicht der Regelfall: normalerweise werden ja Gehalt und Überstunden zum Gesamtbrutto addiert und daraus die Steuern und SV-Abzüge berechnet...könnte es eine Korrektur-/Nachabrechnung (eines vergangenen Zeitraumes) sein ? Das würde auch die höheren Abzüge erklären, da hier dann die Summen des Vorjahres zur Berechnung der Abzüge herangezogen werden..?


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • könnte es eine Korrektur-/Nachabrechnung (eines vergangenen Zeitraumes) sein ? Das würde auch die höheren Abzüge erklären, da hier dann die Summen des Vorjahres zur Berechnung der Abzüge herangezogen werden..?

    Guter Einwand: Die Überstunden beziehen sich auf das Vorjahr und stehen in der Kategorie "Sonstiger Bezug" und nicht unter "Laufender Bezug".

    Der Job wurde im letzten Jahr bis einschl. November als Minijob ausgeführt. Seit Dezember als Midijob zum festen monatlichen Gehalt. Liegt da dann irgendwo der Grund?

    • Offizieller Beitrag

    In jedem Fall die Progression, gerade bei Nachzahlungen wirkt sich das im Rahmen der Monatstabelle immer so aus. Aber ist doch auch egal, da eh in der ESt-Veranlagung abgerechnet wird. Das ist ja gerade einer der Gründe, warum es sich für Arbeitnehmer (fast) immer lohnt, eine ESt-Erklärung abzugeben.