Entgeltersatzleistung bei Erfassung Riester-Daten

  • Liebe Community,


    bzgl. der Bearbeitung meiner EkSt.-Erklärung im Bereich meiner Riester-Rente habe ich eine Frage, verbunden mit der Bitte über diesen Weg Hilfe zu erhalten.


    Da ich in 2019 Kinderkrankengeld erhalten habe und bei den Riester-Daten hiernach gefragt wird, bin ich mir nicht sicher welche Beträge unter Entgeltersatzleistungen anzugeben sind. Seitens der Krankenkasse habe ich a) eine Abrechnung von Brutto- und Netto-Betrag erhalten, welcher auch an das Finanzamt gemeldet worden ist. Allerdings habe ich neben dieser Auszahlungsberechnung auch b) eine Meldung zur Rentenversicherung erhalten. Dieser hier ausgewiesene Betrag liegt höher als der Brutto-Betrag der Abrechnung.

    Nun meine Frage: Welcher Betrag ist im Feld Entgeltersatzleistung zu erfassen? Der Brutto-Betrag der Abrechnung oder der der Rentenversicherung gemeldete Betrag?


    Herzlichen Dank für die Hilfe.




    Viele Grüße

    Olli8

  • Am einfachsten rufst du die Daten über Elster (VaSt) ab - dann wird richtig eingetragen.

    Für die Rente gibt es - ich meine mich zu erinnern - einen Zuschlag, daher würde ich zunächst von der Bescheinigung über die Entgeltersatzleistung ausgehen, wobei hier der Bruttobetrag maßgebend sein sollte, denn die Abzüge gehören zu den Sonderausgaben.

    • Offizieller Beitrag

    Seitens der Krankenkasse habe ich a) eine Abrechnung von Brutto- und Netto-Betrag erhalten, welcher auch an das Finanzamt gemeldet worden ist.

    Der hier ausgewiesene Bruttobetrag ist maßgeblich.


    denn die Abzüge gehören zu den Sonderausgaben.

    ?(

  • Vielen Dank für die Unterstützung.


    Meine Unsicherheit resultiert aus der Tatsache, dass mir zwar über Elster die Entgeltersatzleistung in WISO übernommen wurden, allerdings nicht zusätzlich im Bereich "Riester".


    Daher werde ich - so wie miwe4 schreibt - auch hier den Bruttobetrag analog der Meldung der Lohnerstatzleistung erfassen.

  • Hallo miwe4,


    ist der Brutto-Betrag wirklich der Betrag, der im Bereich Riester unter "Entgeltersatzleistung" angeben werden sollte?!

    Seitens der Krankenkasse habe ich a) eine Abrechnung von Brutto- und Netto-Betrag erhalten, welcher auch an das Finanzamt gemeldet worden ist.

    Der hier ausgewiesene Bruttobetrag ist maßgeblich.


    Soweit mir bekannt ist doch das sozialversicherungspflichtige Einkommen hinsichtlich der Berechnung der Riester-Zulage bzw. des Sonderausgabenabzugs massgeblich. Nach diesem Betrag wird auch hier gefragt. Daher vermute ich, dass auch im Feld "Entgeltersatzleistung" der Wert der Meldung zur Rentenversicherung verlangt wird. Somit dann der oben benannte Wert "b) eine Meldung zur Rentenversicherung".

    Dies würde für mich insofern nachvollziehbar sein, da der dem Finanzamt übermittelte Wert "Brutto-Betrag" via Elster ja auch hier hätte übernommen worden können (analog der Erfassung der Entgeltersatzleistung unter "Arbeitnehmer"), was nicht durch vorliegende Meldung geschehen ist.




    Viele Grüße

    Olli8