Firmenwagen leasen, Geldwerter Vorteil, auf welchen Ehepartner?

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage:

    Zuerst die Rahmenbedingungen: Meine Frau und ich arbeiten in der gleichen Firma. Dort gibt es die Möglichkeit ein Auto über die Firma zu leasen. Die Leasingraten gehen dann vom Brutto weg und der geldwerte Vorteil muss dann zu den üblichen Konditionen (1% Listenpreis, 0,03% / Kilometer) versteuert werden.


    Meine Frau und ich sind zusammenveranlagt, sie in Klasse 5 ich in Klasse 3. Mein Gehalt ist höher als ihr Gehalt (Teilzeit, etc).


    Nun haben wir ja beide die Möglichkeit den Wagen zu leasen. Die Frage ist nun: Macht es im Endeffekt aus steuerlicher Sicht überhaupt einen Unterschied wer von uns beiden den Wagen least?


    Wenn ja, ist es besser wenn das Leasing von meiner Frau oder mir gemacht wird?



    Danke schon mal und Grüße


    Jürgen

  • Letztendlich bleibt es gleich, da bei Zusammenveranlagung alles in "einen Pott" geworfen wird.

    Bei der monatlichen Auszahlung kann es einen Unterschied machen, der dann am Jahresende ausgeglichen wird.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    So habe ich mir das fast gedacht.


    Zusatzfrage: Was ist denn in der monatlichen "Gehaltssumme" besser?

    Bei welcher Variante vermeidet man, dass man bei der Lohnsteuererklärung eine Nachzahlung bekommt?

    Kann man das pauschal überhaupt beantworten?


    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Zusatzfrage: Was ist denn in der monatlichen "Gehaltssumme" besser?

    Bitte keine Endlosthreads i.S. "Zusatzfrage. Bitte insoweit künftig die Forenregeln beachten und für eine neue Fragestellung auch einen neuen Thread einrichten. Abgesehen davon darf das Forum nach dem Steuerberatungsgesetz keine Steuerberatung machen. Aber der Begriff Progression dürfte Dir doch sicherlich bekannt sein. Ansonsten kann Dir das jeder Lohnsteuerrechner beantworten.


    Bei welcher Variante vermeidet man, dass man bei der Lohnsteuererklärung eine Nachzahlung bekommt?

    Das hat doch nichts mit dem geldwerten Vorteil zu tun, sondern ist eine Problematik der Steuerklassenwahl 3/5. dazu gibt es auch genau Lesestoff hier im Forum.


    Kann man das pauschal überhaupt beantworten?

    s.o.