Häusliches Arbeitszimmer

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich beschädtige mich gerade mit dem Problem der korrekten Buchung des Häuslichen Arbeitszimmers. Da der Raum rein beruflich genutzt wird, wird dies vom Finanzamt gestettet. Als Soll-Konto steht mir hier das Konto 4288 zur Verfügung. Problem ist das Haben-Konto. Welches wähle ich hier aus? Auf etlichen Seiten habe ich gelesen, es wäre das Konto 1890 Privateinlagen. Buche ich dies jedoch so, erscheint der Anteilige Betrag von ca. 100 € zwar in meiner EÜR, nicht jedoch in der Umsatzsteuervoranmeldung.


    Desweiteren habe ich noch ein reines Verständnisproblem. Mieten sind steuerfrei. Wenn ich nun berechne, dass mein Arbeitszimmer monatliche Kosten von ca. 80 € hat. Werden diese 80 € nun als Ausgaben gewertet oder ein Proztensatz z.B. 19 % davon?


    Vielen Dank schon einmal für die Hilfe.


    Grüße Strg-C

  • Bei rein beruflicher Nutzung hast du betriebsnotwendiges Vermögen - also erst einmal anfangen, das Arbeitszimmer in dein Anlagevermögen einzubringen (Privateinlage). Hierzu findest du eine Menge Tipps hier im Forum und im Internet.


    Da solltest du dich erst einmal schlau machen, bevor du "einfach" auf ein Konto buchst.