Allgemeine Ausgaben - Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung

  • Hallo,


    meine Frau ist Angestellte und freiwillig gesetzlich versichert.


    Der Arbeitgeber hat die gezahlten Beiträge vollständig in der Lohnsteuerbescheinigung abgebildet:


    Zeile 24: Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

    Zeile 25: Arbeitnehmerbeiträge zur GKV

    Zeile 26: Arbeitnehmerbeiträge zur GPV


    Sie war im Jahr 2019 also keine Selbstzahlerin (ganzjährig beschäftigt, keine Elternzeit oder andere beschäftigungslose Zeiten.


    Heißt das, dass der im Betreff genannte Punkt "ALLGEMEINE AUSGABEN - GESETZLICHE KRANKEN- und PFLEGEVERSICHERUNG" insofern nicht belegt werden muss, weil er nur Selbstzahler betrifft? Wäre das eine Doppeleingabe oder sind hier tatsächlich nochmals Daten zu hinterlegen?

    Viele Grüße an die Community.

  • Wenn du die Lohnsteuerbescheinigung ordnungsgemäß eingetragen ist, sollten auch die Beiträge zur Sozialversicherung an der richtigen Stelle stehen.


    Und bitte: lass das Schreien (permanente Großschreibung). Wir erfassen die Frage auch in normaler Schrift.