Hallo,
meine Frau ist Angestellte und freiwillig gesetzlich versichert.
Der Arbeitgeber hat die gezahlten Beiträge vollständig in der Lohnsteuerbescheinigung abgebildet:
Zeile 24: Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
Zeile 25: Arbeitnehmerbeiträge zur GKV
Zeile 26: Arbeitnehmerbeiträge zur GPV
Sie war im Jahr 2019 also keine Selbstzahlerin (ganzjährig beschäftigt, keine Elternzeit oder andere beschäftigungslose Zeiten.
Heißt das, dass der im Betreff genannte Punkt "ALLGEMEINE AUSGABEN - GESETZLICHE KRANKEN- und PFLEGEVERSICHERUNG" insofern nicht belegt werden muss, weil er nur Selbstzahler betrifft? Wäre das eine Doppeleingabe oder sind hier tatsächlich nochmals Daten zu hinterlegen?
Viele Grüße an die Community.