Zweite, berufsbedingte Wohnung bei befristeter Tätigkeit steuerlich absetzbar?

  • Guten Tag zusammen,


    Mein Name ist Daniel und ich befinde mich im letzten Semester meines Ingenieursstudiums. Im vergangenen SoSe 2019 bin ich vier Monate lang einer befristeten Vollzeittätigkeit in der Produktion eines Daimler Werkes nachgegangen (38 Stunden pro Woche, Nachtschicht, Brutto ~3.300€). Das Werk, in dem ich für rund vier Monate tätig war, liegt auf dem kürzesten Weg etwa 570 Km pro Strecke von meinem eigentlichen Wohn- und Studienort entfernt.


    Am Ort der Tätigkeit konnte ich ohne weitere zusätzliche Aufwendungen (sprich: Miete) bei meiner Freundin unterkommen. Allerdings hatte ich (tatsächliche) An- und Abreisekosten (jeweils Miet-PKW zzgl. Kraftstoff). Meine Frage lautet nun: Kann, bzw. darf ich aufgrund der Tätigkeit einen berufsbedingten Doppelten Haushalt eintragen? Klassische Doppelbelastungen wie eine Zweitmiete sind zwar nicht angefallen, jedoch gibt es tatsächlich, wie oben beschrieben, einige Mehrkosten, die sich tatsächlich auch auf die Höhe der Rückerstattung auswirken würden. Ich möchte allerdings keinen "Schmu" in meiner Steuererklärung machen und bin mir unsicher, ob ich bei einer zeitlich befristeten Hilfstätigkeit - wenngleich eine gutbezahlte - die Kosten eines Zweitwohnsitzes geltend machen darf, oder ob dies ausschließlich Fällen vorbehalten ist, in denen der AG dem AN vorgibt, dass er seinen Wohnsitz verlagern muss.


    Ich wäre euch sehr dankbar für eine Antwort.


    LG


    Daniel

    • Offizieller Beitrag

    Eine doppelte Haushaltsführung besagt, dass man zwei Haushalte unterhält oder sich zumindest daran beteiligt.


    Das kann man deinen Ausführungen aber nicht entnehmen.

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......

  • Hallo Petz,


    Danke für deine Antwort. Das leuchtet ein. Tatsächlich habe ich mich auch an den Kosten beteiligt und in der Zeit die Miete gezahlt (es ist nur eine WG, aber dennoch knapp 300€ pro Monat gewesen). Da ich darüber allerdings keinerlei Quittungen habe, denke ich mal, dass sich das Thema erledigt hat, oder?