3 Mon Limit / Verpflegungspauschale

  • Hallo,


    ich arbeite in der sogenannten ausserklinischen Beatmungspflege (=Intensivpatienten zuhause). dummerweise hatten wir 2019 nur einen einzigen Patienten bei dem ich ca. 16x/mon für je 11std bin.


    darf ich hier wirklich nur 1x 3 Monate verpflegungspauschale geltend machen?? eine 4wo Unterbrechung gab es nicht aber kann man die in so einen Fall nicht einfach mal angeben? alla 3 Mon, 1 mon Pause, 3 mon, 1 mon ....?


    diesen Pat gab ich als auswärtstätigkeit an. der haupt arbeitsplatz ist für mich am firmensitz im büro wo ich so 2-3x/mon bin.. denke das passt auch so d.h. ist rechtens???


    und mit dieser 3mon Regelung fühle ich mich mit den langen Schichten total benachteiligt.. 11std Arbeit (min 12 ausser haus) aber darf dann für 3 Monate ja nur 3x16 angeben... mit Pech war da auch noch Urlaub..



    ps: trotz auch Weiterbildung die letzten Jahre (1wo/mon in freizeit) bekomme ich immer kaum 500eur/Jahr zurück :( irgendwas mache ich da falsch..

  • Hallo,


    darf ich hier wirklich nur 1x 3 Monate verpflegungspauschale geltend machen?? eine 4wo Unterbrechung gab es nicht aber kann man die in so einen Fall nicht einfach mal angeben? alla 3 Mon, 1 mon Pause, 3 mon, 1 mon ....?

    Das wäre eine bewusste Falschangabe und könnte zu Konsequenzen führen. Du hast wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

    diesen Pat gab ich als auswärtstätigkeit an. der haupt arbeitsplatz ist für mich am firmensitz im büro wo ich so 2-3x/mon bin.. denke das passt auch so d.h. ist rechtens???

    Wenn deine Firma das so festgelegt hat, wäre es richtig. Wobei ich bei der Häufigkeit skeptisch bin, in der Reisekostenrichtlinie eigentlich eine häufigere Fahrt zur 1. Tätigkeitsstätte verlangt. Bitte sieh deinen Arbeitsvertrag durch, ob dort eine Festlegung zur 1. Tätigkeitsstätte eingetragen ist.

    ps: trotz auch Weiterbildung die letzten Jahre (1wo/mon in freizeit) bekomme ich immer kaum 500eur/Jahr zurück :( irgendwas mache ich da falsch..

    Dazu können wir hier mangels Angaben nichts erraten. 500 Euro sind bei niedrigen Einkommen durchaus schon beachtlich. Und mehr als du an Steuern bezahlt hast, kannst du nicht zurückbekommen.

    • Offizieller Beitrag

    ... aber kann man die in so einen Fall nicht einfach mal angeben?

    Über mögliche Konsequenzen eines solchen Verhaltens solltest Du Dir im Klaren sein.


    Du solltest über die Anschaffung einer Steuersoftware nachdenken. Die paar Euro sollten drin sein, bevor man sich mit anderen Dingen sehr viel Ärger einhandelt.