Bisher privaten Server für Gewerbe nutzen und aufrüsten

  • Ich habe einen Server zuhause (Teile über die Jahre über eBay zusammengekauft - Geld sparen und so), den ich mittlerweile primär als Testumgebung für Kundenprojekte nutze. Ich bin Kleinunternehmer (plane Serverumgebungen und richte diese dann beim Kunden ein).

    Ich möchte einige Teile beim Server tauschen und idealerweise als Geschäftsausgabe geltend machen. Geplant ist u.a. ein neues Gehäuse und auch noch 1-2 weitere SSDs, vielleicht rüste ich mein Netzwerk auch generell noch auf.

    Zusätzlich plane ich die Anschaffung eines kleinen Serverschrankes (~250€), der sollte aber ja als geringwertiges Wirtschaftsgut zählen, da eigenständig nutzbar und - soweit ich weiß - unter den Grenzen; damit sofort abschreibbar.


    Die Teile an sich zählen ja nicht zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern da die ja nicht einzeln nutzbar sind sondern nur im Zusammenhang mit der restlichen Hardware. Der Server tauchte bislang in der Buchhaltung nicht auf, da der eigentlich gar nicht für die geschäftliche Nutzung gedacht war - das hat sich eben so ergeben. Dementsprechend habe ich kein Wirtschaftsgut in der Software, wo ich das zubuchen könnte.


    Daher meine Frage: Wie verbuche ich sowas?

  • Wie lege ich sowas am besten ins Betriebsvermögen? Entschuldige die dumme Frage, ich arbeite aber noch nicht lange mit der Software. Ich will das ja ins Betriebsvermögen haben, ohne dafür Abschreibungen oder sowas direkt auszulösen.

  • Danke.

    Sehe ich den Fall mit dem Rack richtig, dass das als sofort abschreibbares geringwertiges Wirtschaftsgut einzuordnen ist? Ist ja, wenn mans mal genau betrachtet, eigentlich auch nur ein Schrank bzw Regal - nur eben in spezieller Bauform.

  • Der bestehende Server zählt ja als GwG, da eigenständig nutzbar und unter der Grenze. Wenn ich in der Software nun entsprechend das neue Gehäuse (oder weitere Teile (Ergänzungen, keine Reparatur/Austausch)) über das Anlagevermögen und das entsprechende Wirtschaftsgut als Zugang eintrage, wird das ebenfalls unter den Posten gezählt und damit auch sofort abgeschrieben. Ist das so korrekt?

    • Offizieller Beitrag

    Ist das so korrekt?

    M.E. ist das gesamte eingelegte WG einschließlich der nachträglichen AK ggf. neu zu bewerten.

    R 7.4 Absätze 9 und 10 EStR

    H 7.4 EStH Beispiele 1 bis 3

  • Ich mache das ganze noch nicht so lange... Was genau ist damit gemeint?


    Der Server an sich sollte ja ein GWG sein, da eigenständig nutzbar und unter der Grenze. Ich habe aber auch schon gesehen, dass man sich da nicht einig ist, ob sowas als GWG zählt.