EÜR oder Bilanz

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zur Gewinnermittlung im Gründungsjahr,


    ich bin eingetragener Kann-Kaufmann und habe ein Einzelunternehmen gegründet im April 2019.

    Meinen Gewinn ermittle ich per EÜR.

    Jetzt habe ich mein meine Unterlagen beim Finanzamt abgegeben und mich hat ein Sachbearbeiter angerufen und gesagt, ich müsste bilanzieren.

    Ich habe mich auf §241a HGB bezogen aber das interessiert den nicht (man merkt, ich habe nen tollen Sachbearbeiter, ich nicht grad der freundlichste).


    Allerdings kann ich das nicht nachvollziehen, im Satz 2 steht doch wenn bei Neugründung die Werte nicht überschritten werden, ist §241a HGB anzuwenden.

    Habe eine bekannte gefragt, die meint, das würde bedeuten, das ich ersten Jahr bilanzieren müsste und dann im 2. Jahr nicht mehr?

    Daraus ergibt sich für mich keine Logik, kann mir einer von euch dabei helfen, ihr wisst es bestimmt aus eurer Erfahrung besser 😁.


    Mein Gewinn war -8.196 € (also Verlust).

    Mein Umsatz war 26.235 €.


    Bitte um Hilfe


    Im Voraus schön mal vielen Dank 😁

    • Offizieller Beitrag

    Wieso ist ein Sachbearbeiter, der nicht deiner Meinung ist, nicht der freundlichste?


    Auszug aus Wikipedia:

    Nachteile

    Der Nachteil dieser Rechtsform gegenüber anderen liegt im Haftungsrisiko, da der Kaufmann persönlich und unbeschränkt für seine geschäftlichen Entscheidungen haftet. Auch ist die Beschaffung von Eigenkapital auf das eigene Vermögen beschränkt, d. h., er kann das Kapital nicht durch den Verkauf von Anteilen oder Aktien aufstocken. Im Unterschied zu einem nicht eingetragenen Kleingewerbetreibenden ist er zur Erstellung einer Bilanz über sein Vermögen und seine Verbindlichkeiten verpflichtet. Die Verpflichtung entfällt, wenn jeweils 600.000 Euro Umsatz und jeweils 60.000 Euro Gewinn in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht überschritten werden (§ 241a) oder in Gründungsfällen zum ersten Abschlussstichtag nach Neugründung nicht überschritten werden.

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......

  • Der letzte Satz sagt es doch - also prüfen, was am 31.12.2019 an Umsatz oder Gewinn entstanden ist. Wir haben einen Gründungsfall hier.