Übungsleiterpauschale oder freiberufliche Tätigkeit verwenden?

  • Hallo,


    ich verwende erstmals das Wiso Steuer-Sparbuchg (2020).

    Ich bin als angestellter Arzt tätig und habe darüberhinaus aus freiberuflicher Tätigkeit als Notarzt nicht geringfügige Einkünfte.

    Bisher habe ich hier händisch in der EÜR die €2400 für die Übungsleiterpauschale angesetzt (§3 Nr 26 EStG) (ja, Notärzte in Tätigkeit für die Öffentlichkeit dürfen das), war kein Problem, da ich aus der Tätigkeit ausser Kilometerpauschalen und Verpflegungsaufwand keine regelmäßigen Kosten habe (<2400 Euro, daher lohnt sich der Freibetrag für mich mehr).

    Folgendes Problem jetzt: Wenn ich meine Tätigkeit als "Nebenberuflich" angebe, dann kann ich dort alle Einnahmen angeben und den Freibetrag ausschöpfen.

    Das Programm meckert dann aber bei der Plausiprüfung, dass ich Dinge wie Arbeitszimmer etc angesetzt habe, die auf freiberufliche Tätigkeit zielen, ich aber keine Angaben zur freiberuflichen Tätigkeit gemacht hätte.

    Wie mache ich das am Besten? Danke für Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Das Programm meckert dann aber bei der Plausiprüfung, dass ich Dinge wie Arbeitszimmer etc angesetzt habe, die auf freiberufliche Tätigkeit zielen, ich aber keine Angaben zur freiberuflichen Tätigkeit gemacht hätte.

    Wie mache ich das am Besten?

    Prüfen, inwieweit entsprechend geltend gemachte Kosten womöglich zumindest anteilig der selbständigen Tätigkeit zuzuordnen und abzugrenzen sind. Und demgemäß den Hinweis weiter bearbeiten.

  • Danke, aber verstehe ich nicht. Ich kann in der Maske entweder die Einnahmen als "freiberuflich" angeben (dann alle Angaben zur EÜR machen, aber eben keine Übungsleiterpauschale ansetzen) oder ich kann sie als Nebenberuflich angeben, dann meckert er halt über die Kosten, die ich als gemischt angestellt/freiberuflich angegeben habe (Arbeitszimmer).

    Die vorgeschlagene Lösung verstehe ich leider so erstmal nicht :(

    Andere diesbezügliche Frage noch: Ich übe ein Ehrenamt aus (unentgeltlich. Referent in Unfallpräventionsprogrammen in Zusammenarbeit mit der Polizei). Die entstehenden Kosten (Fahrtkosten) trage ich privat. Kann ich die (pauschal?) ansetzen?

    Macht das vielleicht sogar sinn, weil ich dann durch Pauschale und rstliche Kosten in freiberuflicher Tätigkeit höher käme als die Übungsleiterpauschale?

    • Offizieller Beitrag

    aber verstehe ich nicht. Ich kann in der Maske entweder die Einnahmen als "freiberuflich" angeben (dann alle Angaben zur EÜR machen, aber eben keine Übungsleiterpauschale ansetzen) oder ich kann sie als Nebenberuflich angeben, dann meckert er halt über die Kosten, die ich als gemischt angestellt/freiberuflich angegeben habe (Arbeitszimmer).

    Die vorgeschlagene Lösung verstehe ich leider so erstmal nicht

    Du kannst entweder die Pauschale nach § 3 Nr. 26 EStG ansetzen oder die höheren tatsächlich nachgewiesenen Kosten (Betriebsausgaben), ggf. auch anteilig, soweit sie auf die selbständige Tätigkeit entfallen.


    Andere diesbezügliche Frage noch: Ich übe ein Ehrenamt aus (unentgeltlich. Referent in Unfallpräventionsprogrammen in Zusammenarbeit mit der Polizei). Die entstehenden Kosten (Fahrtkosten) trage ich privat. Kann ich die (pauschal?) ansetzen?

    Bitte die Forenregeln beachten und keine Endlosthreads führen mit immer neuen Fragen. Und nein, deshalb nennt man es ja Ehrenamt. Du müsstest sogar, sofern Aufwendungen oder Arbeitszimmer auf dieses Ehrenamt entfallen, entsprechende Kosten ebenfalls abgrenzen.


    Macht das vielleicht sogar sinn, weil ich dann durch Pauschale und rstliche Kosten in freiberuflicher Tätigkeit höher käme als die Übungsleiterpauschale?

    Du solltest Dich vielleicht einmal etwas intensiver in die Thematik einlesen.


  • Die vorgeschlagene Lösung verstehe ich leider so erstmal nicht

    Du kannst entweder die Pauschale nach § 3 Nr. 26 EStG ansetzen oder die höheren tatsächlich nachgewiesenen Kosten (Betriebsausgaben), ggf. auch anteilig, soweit sie auf die selbständige Tätigkeit entfallen.

    Entschuldige, wenn ich mit dem Anfügen einer weiteren Frage gegen die Gepflogenheiten verstossen haben sollte.


    In der eigentlichen Frage reden wir aber aneinander vorbei:

    Das, was du da schreibst (entweder Pauschale ODER höhere Betriebsausgaben), ist mir klar.

    Konkret: Pauschale ist höher als Betriebsausgaben. Die Tätigkeit ist eigentlich klassisch freiberuflich, die Pauschale ist aber ansetzbar. Die kann ich im Programm aber nur dann angeben, wenn ich die Einkünfte nicht als freiberuflich, sondern als Nebentätigkeit angebe.


    In dem Moment, wo ich das aber tue, meckert das Programm, weil ich zB ein Arbeitszimmer geltend mache, welches ich natürlich sowohl für meine eigentliche angestellte wie auch für meine freiberufliche Tätigkeit nutze. Die Nutzungsanteile habe ich entsprechend eingetragen. Klar, die Kosten für die Freiberuflichkeit fallen unter den Tisch, weil die Pauschale höher ist. Aber das sollte ja eigentlich die PLausiprüfung nicht davon abhalten, das als "ist okay so" hinzunehmen. Ist aber nicht so, diese meckert eben. Ich könnte jetzt das Arbeitszimmer anteilig weglassen, dann sähe es aber so aus, als würde ich es zu einem relevanten Anteil als privaten Raum nutzen, was dann die gesamte Geltendmachung schwierig werden liesse...


    Jetzt klarer formuliert?

    • Offizieller Beitrag

    weil ich zB ein Arbeitszimmer geltend mache, welches ich natürlich sowohl für meine eigentliche angestellte wie auch für meine freiberufliche Tätigkeit nutze.

    Das ist doch genau das Problem. Und somit "meckert" das Programm zurecht.


    Klar, die Kosten für die Freiberuflichkeit fallen unter den Tisch, weil die Pauschale höher ist.

    Eben.


    Aber das sollte ja eigentlich die PLausiprüfung nicht davon abhalten, das als "ist okay so" hinzunehmen.

    Natürlich, weil Du die Kosten eben nicht entsprechend gekürzt hast.


    Ich könnte jetzt das Arbeitszimmer anteilig weglassen, dann sähe es aber so aus, als würde ich es zu einem relevanten Anteil als privaten Raum nutzen, was dann die gesamte Geltendmachung schwierig werden liesse...

    Aber genau das musst Du sogar, weil Du wahrheitsgemäße Angaben bezüglich der geltend gemachten Kosten zu machen hast. Und wie gesagt, das Ehrenamt wäre bei Beteiligung an den Kosten auch noch abzugrenzen (Kosten noch weiter kürzen).

  • Das Ehrenamt ist unentgeltlich und bringt für mich ausser den Fahrtkosten - die nicht im Zusammenhang mit sonstigen Tätigkeiten stehen - für mich nur Zeitaufwand mit sich. Keine Einkünfte (klar).


    Ich komme aber immer noch nicht hinterher (sorry) - bisher war es (jetzt reden wir von meiner freiberuflichen Tätigkeit) so, dass das Finanzamt halt geguckt hat, welche Ausgaben ich habe gem EÜR. Waren diese Ausgaben (Fahrtkosten, Versicherungen, anteilig Arbeitszimmer...) höher als €2400, dann fiel die Übungsleiterpauschale eben weg, weil nicht beides ansetzbar ist.

    Waren diese Ausgaben geringer als €2400, dann sind sie in ihrer Gesamtheit weggefallen und die Pauschale ist angesetzt worden.

    Und genau diese "Günstigerprüfung" bekomme ich nicht im Sparbuch abgebildet, da ich schon entscheiden muss, wo ich die Einkünfte deklariere: Als "freiberuflich" (korrekt) oder als "Nebentätigkeit" (auch korrekt). Nur bei letzterem kann ich die ÜL-Pauschale überhaupt angeben.

    Da für 2019 die o.g. Kosten für die freiberufliche Tätigkeit <2400 Euro waren, würde ich profitieren von der Pauschale.

    Aber dennoch habe ich ja als Freiberufler gearbeitet. Die ansetzbaren Kosten fallen weg (klar, wegen der höheren Pauschale), aber ich muss sie ja dennoch angeben, da ich ja das Arbeitszimmer nicht privat, sondern eben beruflich genutzt habe - für beide Jobs.

    Gebe ich jetzt aber die Tätigkeit als "Nebentätigkeit" an, lässt er das so aussehen, als hätte ich bspw. nur 50% als angestellter das Büro genutzt, womit man eine private Nutzung von 50% annehmen könnte - damit fiele das AZ ganz weg, was ja quatsch ist, da es ja zu 100% beruflich genutzt wurde.


    Ich finde es grade sehr kompliziert, das nachvollziehbar und ohne Generierung von Nachteilen im Programm abzubilden.

    Kann ich die Anlagen S und EÜR nicht einfach manuell im Programm ausfüllen und nur den Rest der Formulare per Interview?

    Das war nie ein Problem...

    • Offizieller Beitrag

    Ich übe ein Ehrenamt aus (unentgeltlich. Referent in Unfallpräventionsprogrammen in Zusammenarbeit mit der Polizei). Die entstehenden Kosten (Fahrtkosten) trage ich privat.

    Und nicht zufällig auch Vorbereitung der Vorträge im häuslichen Arbeitszimmer?

    Das Ehrenamt ist unentgeltlich und bringt für mich ausser den Fahrtkosten - die nicht im Zusammenhang mit sonstigen Tätigkeiten stehen - für mich nur Zeitaufwand mit sich. Keine Einkünfte (klar).



    Und genau diese "Günstigerprüfung" bekomme ich nicht im Sparbuch abgebildet, da ich schon entscheiden muss, wo ich die Einkünfte deklariere: Als "freiberuflich" (korrekt) oder als "Nebentätigkeit" (auch korrekt). Nur bei letzterem kann ich die ÜL-Pauschale überhaupt angeben.

    Dann schau doch einmal in den Wortlaut des Gesetzes, dessen Vorschrift § 3 Nr. 26 EStG Du ja kennst:

    Zitat

    26.Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, oder in der Schweiz belegen ist, oder einer unter § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) bis zur Höhe von insgesamt 2 400 Euro im Jahr. 2Überschreiten die Einnahmen für die in Satz 1 bezeichneten Tätigkeiten den steuerfreien Betrag, dürfen die mit den nebenberuflichen Tätigkeiten in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Ausgaben abweichend von § 3c nur insoweit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen;


    Gebe ich jetzt aber die Tätigkeit als "Nebentätigkeit" an, lässt er das so aussehen, als hätte ich bspw. nur 50% als angestellter das Büro genutzt, womit man eine private Nutzung von 50% annehmen könnte - damit fiele das AZ ganz weg, was ja quatsch ist, da es ja zu 100% beruflich genutzt wurde.

    Ja, aber soweit auf die nebenberufliche freiberufliche Tätigkeit entfallend ggf. eben nicht abziehbar, soweit § 3 Nr. 26 EStG Anwendung findet.


    Das Programm rechnet alles richtig und kann es auch richtig rechnen, sofern Du ihm die zutreffenden Angaben gibst. Und die Kosten musst Du eben zuordnen, damit das Programm zutreffend die Vergleichsberechnung durchführen kann.

  • Und nicht zufällig auch Vorbereitung der Vorträge im häuslichen Arbeitszimmer?

    Nein. Das ist wirklich nur der Aufwand für "hinfahren, Vortrag halten, wegfahren". Und die Vortragsinhalte sind freie Sprache.


    Zur Übrigen Thema:

    Okay... das bayrische Finanzministerium hatte da mal einen erläuternden Artikel zu veröffentlicht, der Notärzte explizit einbezieht in die ÜL-Pauschale. Und nein, im Wortlaut war ich nicht so drin. Mein FA hatte da bisher offenbar überhaupt keine Probleme, das korrekt zuzuordnen und entweder Aufwendungen oder Pauschale im Sinne einer Günstigerprüfung anzusetzen. Hatte in 2018 auch eine Steuerprüfung vor Ort für 2014-16 (da Steuerdaten im großen Stil über mehrere Jahre von einer Notarzt-Vermittlungsagentur angefordert worden waren), da ging es explizit um die freiberuflichen Einkünfte, wo ich immer wie oben beschrieben verfahren hatte. Das ist ohne jede Beanstandung oder Korrektur ebenfalls so durchgegangen, was mich in der Annahme bestärkt hat, das mein Vorgehen da soweit korrekt war, aber ich lese den Text selbst. Ich muss gestehen, dass mir als jemand, der einfach mal eine ganz andere Tätigkeit hat, auch gar nicht so klar ist, was der Unterschied zwischen Freiberuflichkeit und Nebentätigkeit ist (bzw. ich war immer davon ausgegangen, dass ich einer freiberuflichen NT nachgehe...)



    Edit: So, habe es jetzt hinbekommen. Arbeitszimmer und Arbeitsmittel aus der Freiberuflichkeit ausgebucht. Ausgaben in der Nebentätigkeit einzeln benannt. Wirkt sich nicht aus (weil kleiner als Pauschale) und wird so bemerkt, aber ansonsten läuft die Prüfung der Angaben jetzt ohne weitere Hinweise durch :)

    Danke für die Hilfe und sorry, dass ich ein paar Anläufe gebraucht habe, um das alles zu verstehen.

    • Offizieller Beitrag

    Okay... das bayrische Finanzministerium hatte da mal einen erläuternden Artikel zu veröffentlicht, der Notärzte explizit einbezieht in die ÜL-Pauschale.

    Das ist doch gar nicht die Frage. Aber zwingende Voraussetzung ist eben, dass die Tätigkeit nebenberuflich sein muss. Und eben nicht jede freiberufliche Tätigkeit ist auch als nebenberuflich anzusehen, Da kommt es eben auch auf den Umfang und die Höhe der Einnahmen an. Da gibt es genügend zu nachzulesen, alleine schon im Sparbuch bei Eingabe des Stichworts nebenberuflich in die Programmhilfe/-suche.


    Und nein, im Wortlaut war ich nicht so drin. Mein FA hatte da bisher offenbar überhaupt keine Probleme, das korrekt zuzuordnen und entweder Aufwendungen oder Pauschale im Sinne einer Günstigerprüfung anzusetzen.

    Warum sollte da auch einer Probleme bei haben? Ist das kleine 1x1 eines Finanzbeamten. Und auch für das Programm ist dies kein Problem, nur musst Du es mit entsprechenden Infos füttern.


    Edit: So, habe es jetzt hinbekommen. Arbeitszimmer und Arbeitsmittel aus der Freiberuflichkeit ausgebucht. Ausgaben in der Nebentätigkeit einzeln benannt. Wirkt sich nicht aus (weil kleiner als Pauschale) und wird so bemerkt, aber ansonsten läuft die Prüfung der Angaben jetzt ohne weitere Hinweise durch

    Verstehe ich jetzt nicht, was Du mit "ausgebucht" in diesem Zusammenhang meinst. Dann hast Du aber hoffentlich das nach Deinen Angaben ja auch für die freiberufliche (nebenberufliche) Tätigkeit genutzte Arbeitszimmer anteilig den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit (§ 18 EStG) zugeordnet. Den Rest rechnet das Programm im Rahmen der Günstigerprüfung. Ansonsten hättest Du nämlich dem FA gegenüber wissentlich falsche Angaben gemacht.

  • Also: Alle Angaben (Einnahmen/Ausgaben) aus "Freiberuflich" entfernt und unter "Nebentätigkeit" eingetragen. ÜL-Pauschale angesetzt. Kosten (Wegstrecken etc) einzeln aufgeschlüsselt aufgeführt unter Nebentätigkeit, da auch die anteilig berechneten Kosten für das AZ aufgeführt. Es bleibt also bei der anteiligen beruflichen Nutzung für meine angestellten Haupttätigkeit und der anteiligen Nutzung für die Nebentätigkeit. Bei letzterem fällt sie jetzt nicht mehr ins Gewicht, da wie gesagt die Gesamtkosten unterhalb der Pauschale liegen.

    Aber die Nutzung des AZ ist weiterhin korrekt nach Tätigkeiten aufgeschlüsselt. Wissentlich falsche Angaben werde ich sicher nicht machen. Ich schulde niemandem gerne Geld, aber dem Finanzamt ganz sicher als allererstes nicht. Und wie gesagt, meine Steuerprüfung über mehrere Jahre blieb ohne jede Beanstandung, von daher kann ich bisher eigentlich so viel nicht falsch gemacht haben ;)