Nebenkostenabrechnung (Lohnkosten) bei gemeinsamen Haushalt

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zur Berücksichtigung der Nebenkostenabrechnung bei den haushaltsnahen Dienstleistungen. Die Lohnkosten (z.B. für die Wartung des Aufzuges) können ja abgesetzt werden. Ich bewohne die Wohnung zusammen mit meiner Partnerin. Müssen diese Kosten 50/50 auf mich und meine Partnerin aufgeteilt werden, oder kann die Aufteilung dieser Kosten selbst gewählt werden?


    Vielen Dank und viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Du bei einem Steuerprogramm die Angaben zum Haushalt zutreffend ausfüllst und z.B. bei einem Buhl-Programm auch die kleinen erläuternden vorstehenden Fragezeichen anklickst, wird gerade das doch sehr gut erläutert.

  • Wenn Du bei einem Steuerprogramm die Angaben zum Haushalt zutreffend ausfüllst und z.B. bei einem Buhl-Programm auch die kleinen erläuternden vorstehenden Fragezeichen anklickst, wird gerade das doch sehr gut erläutert.

    Dort wird nur erklärt (oder ich verstehe es falsch) dass man die Höchstbeträge beliebig aufteilen kann. Es geht mir aber nicht um die Höchstbeträge sondern um das was man tatsächlich ansetzt. Wenn wir als gemeinsamer Haushalt eine Nebenkostenabrechnung erhalten (auf der wir beide als Empfänger angegeben sind), in der 100€ Lohnkosten ausgewiesen sind. Kann ich diese 100€ alleine absetzen?

    • Offizieller Beitrag

    Dort wird nur erklärt (oder ich verstehe es falsch) dass man die Höchstbeträge beliebig aufteilen kann.

    Genau. Das Programm bietet das an, was nach dem Gesetz zulässig ist.


    Wenn wir als gemeinsamer Haushalt eine Nebenkostenabrechnung erhalten (auf der wir beide als Empfänger angegeben sind), in der 100€ Lohnkosten ausgewiesen sind. Kann ich diese 100€ alleine absetzen?

    Es kann nur derjenige etwas absetzen, der diesen Betrag auch (nachweislich) gezahlt hat. Und das ist detailliert zuzuordnen.


    2016-11-09 Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen (§ 35a EStG).pdf


  • Wir sind beide als Mieter eingetragen, aber die Mietkosten werden in voller Höhe von meinem Konto abgebuch.

    Ich erhalte von meiner Partnerin allerdings jeden Monat einen Pauschalbetrag, in dem aber auch anteilige Kosten für Strom und DSL enthalten sind. Es existiert keine schriftliche Vereinbarung, welcher Teil der Zahlung nun den Mietkosten zugeordnet ist und was den restlichen Kosten. Wie ist in einem solchen Fall vorzugehen?

    Wäre es z.B. korrekt wenn wir ein Dokument aufsetzen in dem aufgeschlüsselt ist, welcher Anteil zur Miete gehört und ich diesen anteiligen Betrag von den Nebenkosten die ich absetze herausrechne?