Hallo,
ich habe eine Frage zur Berücksichtigung der Nebenkostenabrechnung bei den haushaltsnahen Dienstleistungen. Die Lohnkosten (z.B. für die Wartung des Aufzuges) können ja abgesetzt werden. Ich bewohne die Wohnung zusammen mit meiner Partnerin. Müssen diese Kosten 50/50 auf mich und meine Partnerin aufgeteilt werden, oder kann die Aufteilung dieser Kosten selbst gewählt werden?
Vielen Dank und viele Grüße