Einkommensteuererklärung für privat und Gewerbetrieb erstellt. Muss ich dann trotzdem noch über "Umsatzsteuer" und "Gewerbesteuer" je eine Steuererklärung anlegen?

  • Hallo zusammen,


    ja, die jährliche Steuererklärung. Gar nicht so einfach das Ganze. Aber trotzdem irgendwie interessant :)


    Über den oberen Reiter in der Jahresübersicht "Einkommensteuer I Umsatzsteuer I Gewerbesteuer", habe ich die Einkommensteuer vollständig für mich privat sowie meinen Gewerbebetrieb ausgefüllt. GuV etc. Darin werden doch Umsatzsteuer und Gewerbesteuer mit erfasst bzw. errechnet, oder? Muss ich denn, wenn ich das schon alles ausgefüllt habe, zudem noch alles erneut zweimal in die einzelnen Steuererklärungen unter "Umsatzsteuer" und "Gewerbesteuer" eintragen? Macht für mich gerade keinen Sinn. Auch weil die Angaben zum Finanzamt etc. jedes Mal neu abgefragt werden... Ist das eher dafür, wenn man die Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer einzeln bearbeiten möchte? Wir denn die Umsatzsteuer und Gewerbesteuer nicht auch über die Steuererklärung aus dem Bereich "Einkommensteuer" mit berechnet, wenn ich dort einen Gewerbebetrieb eingerichtet und vollständig ausgefüllt habe?


    Schon einmal vielen Dank für Eure steuerliche Mithilfe... :)

  • die Einkommensteuer vollständig für mich privat sowie meinen Gewerbebetrieb ausgefüllt.

    Auch hallo,

    In der EkSt-erklärung werden die Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb erklärt.

    Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb hast Du sicher über die EÜR (EinnahmeÜberschussRechnung) ermittelt.

    Diese ist elektronisch an´s Finanzamt zu übertragen.

    Ebenso die Gewerbesteuerer,- und Umsatzsteuererklärung.

    Wenn WISO Steuer:Web ähnlich WISO Steuer:Sparbuch aufgebaut ist, kann das leicht über die Menüpunkte (Bild) erledigt werden

    • Offizieller Beitrag

    Muss ich denn, wenn ich das schon alles ausgefüllt habe, zudem noch alles erneut zweimal in die einzelnen Steuererklärungen unter "Umsatzsteuer" und "Gewerbesteuer" eintragen?

    Nach dem was Du geschrieben hast, verstehe ich überhaupt nicht, was Du bereits an welcher Stelle eingegeben hast. Vor allem aber auch nicht, was Du nach Deiner Meinung abgeben musst gemäß FA-Aufforderung.