WISO 2020 Angaben zum Haushalt Alleinstehender

  • Hallo,

    ich verstehe die Logik in dem Programm nicht:wacko:. Aber hier gibt es bestimmt einen Experten, der mir hilft. ;)

    Es geht um haushaltsnahe Aufwendungen, zusätzliche Angaben zum Haushalt Alleinstehender. Das Programm fragt:

    Haben Sie an mindestens einem Tag im Jahr 2019 einen alleinigen Haushalt geführt? (Zur Info: Der Steuerzahler lebt im Pflegeheim und hat keinen Haushalt.)

    Ich klicke "Nein"

    Das Programm macht die Maske "Angaben zur anderen alleinstehenden Person" auf.

    Klicke ich "ja" wir die Maske nicht aufgemacht.

    Habe ich den Knoten im Hirn oder ist das noch ein Bug?


    Vielen Dank schon mal für die Antworten

    • Offizieller Beitrag

    Da wir uns ggf. bei unerlaubter steuerlicher Hilfeleistung erlauben, das Thema zu schließen. Sollte eigentlich auf der Hand liegen, da das Steuerberatungsgesetz da gewisse Grenzen setzt.

  • -Tut mir leid. Ich möchte nicht unhöflich sein. Ich bin Laie, deswegen benutze ich ja auch das Programm. Ich möchte ja keine steuerrechtliche Auskunft sondern habe eine Verstädnisfrage zu dem Programm.

    • Offizieller Beitrag

    Tut mir leid. Ich möchte nicht unhöflich sein.

    Das hat nichts mit "Unhöflichkeit" zu tun. Es ging miwe4 nur darum, daß nicht jeder einem anderen bei der Steuererklärung helfen darf, sondern nur ein begrenzter Personenkreis. Und er wollte nun nur klären, ob zu diesem Personenkreis gehörst. Wenn nicht, würde er Dir mit einer Auskunft bei etwas helfen, was Du nicht darfst und das möchte er verständlicherweise nicht.

  • Vielen Dank Billy für die Erläuterung. Ja, wie gesagt, ich wollte nur wissen, ob das Programm hier spinnt oder ich etwas falsch verstehe. Aber da muss ich mich dann wohl an Buhl direkt wenden.

    Vielen Dank für die Mühe!

    • Offizieller Beitrag

    Das Programm macht alles richtig.


    Ansonsten bitte auch einmal Verständnis für unsere Rückfragen zeigen, denn das Steuerberatungsgesetz setzt uns Grenzen unserer Mitwirkung: § 5 StBG

    Zitat

    Steuerberatungsgesetz (StBerG)
    § 5 Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen

    (1) Andere als die in den §§ 3, 3a und 4 bezeichneten Personen und Vereinigungen dürfen nicht geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, insbesondere nicht geschäftsmäßig Rat in Steuersachen erteilen. Die in § 4 bezeichneten Personen und Vereinigungen dürfen nur im Rahmen ihrer Befugnis geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten.
    (2) Werden den Finanzbehörden oder den Steuerberaterkammern Tatsachen bekannt, die den Verdacht begründen, dass eine Person oder Vereinigung entgegen Absatz 1 geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leistet, so haben sie diese Tatsachen der für das Bußgeldverfahren zuständigen Stelle mitteilen.
    (3) Die Finanzbehörden oder die Steuerberaterkammern haben der für das Strafverfahren, das Bußgeldverfahren oder ein berufsaufsichtliches Verfahren zuständigen Stelle ihnen bekannte Tatsachen mitzuteilen, die den Verdacht begründen, dass1.Personen, die geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, entgegen § 132a Absatz 1 Nummer 2 des Strafgesetzbuches die Berufsbezeichnungen „Steuerberater“, „Steuerbevollmächtigter“, „Rechtsanwalt“, „Wirtschaftsprüfer“ oder „vereidigter Buchprüfer“ führen,
    2.Vereinigungen, die geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, entgegen § 161 dieses Gesetzes unbefugt die Bezeichnungen „Steuerberatungsgesellschaft“, „Lohnsteuerhilfeverein“, „Landwirtschaftliche Buchstelle“ oder unbefugt den Zusatz „und Partner“, „Partnerschaft“ (§ 2 Absatz 1 Satz 1 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes), „mit beschränkter Berufshaftung“ oder jeweilige Abkürzungen (§ 8 Absatz 4 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes) oder entgegen § 133 der Wirtschaftsprüferordnung die Bezeichnungen „Wirtschaftsprüfungsgesellschaft“ oder „Buchprüfungsgesellschaft“ führen.
    § 83 dieses Gesetzes und § 30 der Abgabenordnung stehen den Mitteilungen nicht entgegen.

    • Offizieller Beitrag

    Vielen Dank Billy für die Erläuterung.

    Aber warum beantwortest Du die Frage dann nicht einfach?

    Ja, wie gesagt, ich wollte nur wissen, ob das Programm hier spinnt

    Nein, das Programm spinnt hier nicht. Die Frage ist in dem Fall einfach nicht relevant.