Werbungskosten "verloren"?

  • Guten Abend :)


    Ich befinde mich aktuell im 2. Lehrjahr meiner ersten Ausbildung, habe bereits etwas Lohnsteuer letztes Jahr gezahlt und bin seit 2019 nebenberuflich selbstständig und muss daher eine Einkommensteuererklärung inkl. EÜR beim Finanzamt dieses Jahr einreichen.

    Ich habe mich für das WISO steuer: Sparbuch 2020 entschieden.


    Eine Frage, die mich aktuell beschäftigt: Ich bekomme in WISO bereits die Meldung, dass ich 2019 nicht mehr sparen kann an steuern, weil ich durch die Höhe der Werbungskosten bereits die komplette Lohnsteuer zurückerstattet bekommen werde.

    [Blockierte Grafik: https://i.imgur.com/HRA41Xh.png]

    Aber was ist mit dem "Überschuss" von Werbungskosten, der letztes Jahr "nicht hätte sein müssen", um eine komplette Lohnsteuer-Erstattung zu bekommen, wenn man versteht was ich mein?

    Kann der in den folgenden Jahren irgendwie berücksichtigt werden?


    Weil hätte ich nach meinem ersten Jobjahr, eine Einkommenssteuererklärung geschrieben und hätte meine drei Jahr Ausbildung in dieser berücksichtigt, hätte ich ja einiges mehr davon gehabt, als wenn die Werbungskosten jetzt "verfallen".


    Außerdem: Wie handhabe ich dann am besten das Jahr 2018, in dem ich noch gar keine Lohnsteuer gezahlt habe, allerdings auch Werbungskosten hatte?



    Würde mich freuen, wenn mir jemand diese Frage beantworten könnte :)

    Danke!



    Grüße


    Elisha

    • Offizieller Beitrag

    Aber was ist mit dem "Überschuss" von Werbungskosten, der letztes Jahr "nicht hätte sein müssen", um eine komplette Lohnsteuer-Erstattung zu bekommen, wenn man versteht was ich mein?

    Kann der in den folgenden Jahren irgendwie berücksichtigt werden?

    Sofern sich daraus kein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte ergeben hat, der nach § 10d EStG rück-/vortragsfähig wäre, ist das ohne Bedeutung.


    Weil hätte ich nach meinem ersten Jobjahr, eine Einkommenssteuererklärung geschrieben und hätte meine drei Jahr Ausbildung in dieser berücksichtigt, hätte ich ja einiges mehr davon gehabt, als wenn die Werbungskosten jetzt "verfallen".

    Dir ist aber klar, dass für die Einkommensteuererklärung die Abschnittsbesteuerung greift und für jeden Veranlagungszeitraum die Besteuerungsgrundlagen gesondert ermittelt werden?


    Außerdem: Wie handhabe ich dann am besten das Jahr 2018, in dem ich noch gar keine Lohnsteuer gezahlt habe, allerdings auch Werbungskosten hatte?

    Die Lohnsteuer interessiert insoweit nicht, sondern nur die Einkünfte (s.o.).