Lohnkosten-/Materialkosten bei Teilvermietung

  • Hallo,
    eventuell könnt ihr mir helfen und sagen wie ich folgende Malerarbeiten an meinem Haus absetzen soll.

    Kosten:

    • 2.800€ (inkl Mwst) Materialkosten
    • 10.668€ (inkl Mwst) Lohnkosten


    Infos:

    • Wohne selbst im Haus
    • 40% untervermietet
    • Jährlich Mieteinnahmen nach Abzug von üblichen Werbungskosten 2.700 €


    Wie setze ich es jetzt am besten ab? Sollte ich die Lohnkosten bei Handwerkerleistungen absetzen, wobei dort kann ich ja max. 6000€ eintragen. Kann ich den Rest + Material dann wieder anteilig auf die Werbungskosten nehmen um die Mieteinnahmen zu drücken. Oder sollte man sowas über längeren Zeitraum abschreiben? Für eure Tipps bin ich dankbar.


    Lg

    • Offizieller Beitrag

    Wie setze ich es jetzt am besten ab?

    Da gibt es kein "am besten". Soweit möglich sind die Kosten bei V+V den anteiligen Flächen direkt zuzuordnen, also ggf. voll abziehbar oder, bei Eigennutzung, in vollem Umfang gar nicht abziehbar. Nicht direkt zuzuordnende Kosten sind entsprechend der Flächen zuzuordnen.


    Sollte ich die Lohnkosten bei Handwerkerleistungen absetzen, wobei dort kann ich ja max. 6000€ eintragen.

    Soweit die Kosten ganz oder auch anteilig der Vermietung als Werbungskosten zuzuordnen sind, darfst Du diese gar nicht beim § 35a EStG ansetzen. Das steht sogar in der Vorschrift selber so drin.

  • Die Malerarbeiten waren ein Fasadenastrich somit läßt es sich nicht direkt zuordnen sondern nur über die Flächenverteilung deshalb wie oben meine Angabe 40%.


    Wenn ich es jetzt richtig verstehe kann ich nicht die Lohnkosten von 10.666€ bei Handwerleistungen eintragen und die Materialkosten von 2800x0,4 (40%) auf die Werbungskosten bei Vermietung?


    Ich muss mich quasi Entscheiden ob ich die Handwerksleistung (Lohnkosten) eintrage oder die volle Rechungssumme über Jahre bei Vermietung und Verpachtung eintrage?


    LG

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich es jetzt richtig verstehe kann ich nicht die Lohnkosten von 10.666€ bei Handwerleistungen eintragen

    Nein, falsch verstanden. Du kannst die Lohnkosten beim § 35a EStG ansetzen als diese nicht bei einer der Einkunftsarten Werbungskosten oder Betriebsausgaben darstellen.


    Ich muss mich quasi Entscheiden ob ich die Handwerksleistung (Lohnkosten) eintrage oder die volle Rechungssumme über Jahre bei Vermietung und Verpachtung eintrage?

    Nein, s.o. .

  • Danke für Ihre Hilfe. Jetzt bräuchte ich nur noch eine Info was wäre für mich möglich wäre, sorry?


    1. 6000€ Lohnkosten bei § 35a EStG ansetzen und die restlichen Kosten (überbleibende Lohnkosten + Materialkosten) bei Werbungskosten eintragen

    2. 10.668€ Lohnkosten bei § 35a EStG ansetzen und 2.800€ Materialkosten (natürlich antelig) bei Werbungskosten

    3. 10.668€ (anteilig) + 2.800€ (anteilig) bei Werbungskosten und nichts bei § 35a EStG ansetzen.


    LG

    • Offizieller Beitrag

    1. 6000€ Lohnkosten bei § 35a EStG ansetzen und die restlichen Kosten (überbleibende Lohnkosten + Materialkosten) bei Werbungskosten eintragen

    2. 10.668€ Lohnkosten bei § 35a EStG ansetzen und 2.800€ Materialkosten (natürlich antelig) bei Werbungskosten

    3. 10.668€ (anteilig) + 2.800€ (anteilig) bei Werbungskosten und nichts bei § 35a EStG ansetzen.

    Nach überschlägigem Blick nichts von alledem und somit Alternative 4.

  • 1. 6000€ Lohnkosten bei § 35a EStG ansetzen und die restlichen Kosten (überbleibende Lohnkosten + Materialkosten) bei Werbungskosten eintragen

    2. 10.668€ Lohnkosten bei § 35a EStG ansetzen und 2.800€ Materialkosten (natürlich antelig) bei Werbungskosten

    3. 10.668€ (anteilig) + 2.800€ (anteilig) bei Werbungskosten und nichts bei § 35a EStG ansetzen.

    Nach überschlägigem Blick nichts von alledem und somit Alternative 4.

    sorry, dass ich nicht so fit im Steuerrecht bin. Könnten Sie mir sagen wie ich es eintragen müsste?

    • Offizieller Beitrag

    sorry, dass ich nicht so fit im Steuerrecht bin. Könnten Sie mir sagen wie ich es eintragen müsste?

    Es geht ums rechnen und weniger ums Steuerrecht. Und was sich halt bei einer Zuordnung aufgrund von Höchstbeträgen etc. nicht mehr steuerlich auswirkt, kann und darf nicht zwangsläufig an anderer Stelle angesetzt werden.

  • sorry, dass ich nicht so fit im Steuerrecht bin. Könnten Sie mir sagen wie ich es eintragen müsste?

    Es geht ums rechnen und weniger ums Steuerrecht. Und was sich halt bei einer Zuordnung aufgrund von Höchstbeträgen etc. nicht mehr steuerlich auswirkt, kann und darf nicht zwangsläufig an anderer Stelle angesetzt werden.

    Dann würde doch aber Alternative 3 funktionieren, da ich alles auf die Werbungskosten schreiben würde und nichts bei § 35a EStG ansetze.

    • Offizieller Beitrag

    Dann würde doch aber Alternative 3 funktionieren, da ich alles auf die Werbungskosten schreiben würde und nichts bei § 35a EStG ansetze.

    Und was sollen die auf Deine anteilige eigengenutzte Wohn-/Nutzfläche entfallenden Lohn- und Materialkosten da zu suchen haben?

  • Dann würde doch aber Alternative 3 funktionieren, da ich alles auf die Werbungskosten schreiben würde und nichts bei § 35a EStG ansetze.

    Und was sollen die auf Deine anteilige eigengenutzte Wohn-/Nutzfläche entfallenden Lohn- und Materialkosten da zu suchen haben?

    Wie oben geschrieben (anteilig) sollen nur 40% dort eingetragen werden, die restlichen 60%, die auf mich fallen werden ignoriert.