Verrechnungskonto - Privateinlage

  • Hallo zusammen, was spricht dagegen die Kasse mit einer Privateinlage z.B. € 2000,- zum 01.01. zu eröffnen und am Jahresende, den Überschuss entweder für das nächste Jahr drin zu lassen oder als Privatentnahme wieder auf 0 zu setzen. Soweit ich weiß ist die wichtigste Regel die Kasse nie im Minus zulassen.

  • tatsächlich !? Ich eröffne die Kasse mit einem Betrag der von mir frei gewählt wird. Das Geld ist natürlich nicht real in der Kasse als Schein oder Münze sondern eben nur als Einlage, wie sonst soll man eine Verrechnung mit Kasse machen können, ohne das man da sozusagen erstmal "virtuel" was einzahlt?

  • Hallo Maulwurf, ja ich kann auch ein Verrechnungskonto einrichten, die Kasse bietet später bei Barein- und Auszahlungen einfach mehr Übersichtlichkeit. Ich denke das die komplexen Regeln und Einschränkungen bei laufenden Kassenbetrieb wie z.B: in der Gastronomie o.ä. eine relevante Bedeutung haben, was sich z.Z. auch in dem Bonzettel-Wahn manifestiert hat. Bei einer Prüfung geht es um Nachvollziehbarkeit.

  • ... weil wahrscheinlich zu viel Betrug mit Barentnahmen passierte. Solange alles nachvollziehbar und die Kasse ausgeglichen ist dürfte es auch keine Probleme geben. :)

    Unter den oben genannten Punkten wäre dann aber das Verrechnungskonto die sinnvollere Alternative, da es durchaus im Minus sein darf. Ich wickel inzwischen alle meine Barausgaben (Einnahmen habe ich nur unbar, Ausgaben nur Kleinstbeträge, die sich nicht mit Karte zahlen lassen) über das Verrechnungskonto ab. Dann muss man sich auch nicht mit den Regularien der Barkasse beschäftigen.

    • Offizieller Beitrag

    die Kasse bietet später bei Bar Ein- und Auszahlungen einfach mehr Übersichtlichkeit.

    Welche Übersichtlichkeit konkret siehst Du da?